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Alliance gegen Umweltschäden durch Schienenverkehr

 

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Bahn und Gefahrgut Schiene
Brandschutzexperte Klaus Philipp Hecker
Mitglied der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn e.V.

Bahnlärm und Gefahrgut-Schiene
Der Bahnlärm und das Gefahrgut auf der Schiene beinhalten ein doppeltes Gefahrenpotential.


Die bisher bekannten Risiken und Gefahren zum Thema Bahnlärm sind bei allen Waggons gegeben, also auch bei den Einheiten, die Gefahrgut transportieren.
Die Frage bei dem brisanten Thema „Gefahrgut auf der Schiene“ ist: Welche gesetzliche Grundlage gibt es, die den Transport von Gefahrgut auf der Schiene als Massengut im
Durchgangsverkehr im Mittelrheintal erlaubt?‘

A. Durch Wohngebiete mit einem geringen Abstand zu Häusern, Bauwerken und land wirtschaftlich genutzten Flächen?
B. Durch Trinkwasserschutzgebiete im Rheintal?
C. Durch das UNESCO Welterbe Mittelrheintal?

Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Katastrophenschutz, der für alle Gewerbebetriebe und Unternehmen rechtsverbindlich ist, hat auch für ein Unternehmen des Bundes zu gelten!
Im Mittelrheintal hat dieser Katastrophenschutz einen NULL-Wert!
Bei einem Gefahrgutunfall - Schiene gibt es für die Menschen entlang der Bahnstrecke keinen Schutz für ihr Leben und die Gesundheit. Bei Austritt oder Freisetzung von Gefahrgut kann der Zeitfaktor von Sekunden oder Minuten
entscheidend sein, um eine Katastrophe zu verhindern. Speziell geschulte Einsatzkräfte können nicht unmittelbar nach dem Unfallereignis in ausreichender Zahl vor Ort sein. Die besondere Einsatzausrüstung für einen Gefahrguteinsatz fehlt.
Hinzu kommt, dass eine kurzfristige Bereitstellung größerer Mengen von Löschmitteln, wie Wasser, Schaum, CO 2 oder Pulver nicht bereitgestellt werden können. Auf Grund der unterschiedlichen Gefahrgutklassen kann und muss nur ein geeignetes Löschmittel zum Einsatz kommen, welches keine weiteren Reaktionen während des Einsatzes oder im Brandverlauf auslöst.
Aus der Einsatzpraxis der Feuerwehren ist bekannt, in welcher Größenordnung Personal, Geräte und Löschmittel bei einem Gefahrgutunfall bereitgestellt werden müssen.
Voraussetzung für den Einsatz von Personal, Geräten und geeigneten Löschmitteln ist die vorgefundene Einsatzlage an der Einsatzstelle. Bei Austritt von giftigen oder Sauerstoffverdrängenden Chemikalien können bis zum Eintreffen der
Einsatzkräfte Personen verletzt oder getötet worden sein. Das Umfeld ist nur noch mit schwerem Atemschutz und Chemikalienschutzanzügen begehbar.
Der „Zeitfaktor“ muss exakt definiert werden: „Hier ist der Zeitrahmen gemeint, in dem Chemikalien unterschiedlicher Gefährdung nach der Freisetzung aus dem Transportbehältnis unkontrolliert, in einer vorher nicht berechenbaren
Größenordnung austreten können und auf Menschen, Tiere, Gebäude sowie landwirtschaftliche Flächen einwirken.

In dieser chemischen Wirkungsphase, vom Austritt oder Freisetzen einer Chemikalie bis zum Eintreffen der ersten speziell ausgerüsteten Einheiten, vergehen Minuten.
In dieser Zeit der Wirkungsphase des freigesetzten Produktes sind die Bürger ohne jeden Schutz.
Gerät das Gefahrgut in Brand, kommt für die an der Bahntrasse wohnenden Bürger eine starke Wärmestrahlung hinzu.
Die Wärmestrahlung und andere Nebeneffekte im Brandablauf, wie Funkenflug, können Gebäude im unmittelbaren Umfeld in Brand setzen.
Unkontrollierbar können Menschen durch Gefahrgut gesundheitlich geschädigt oder getötet werden.
Je nach Art des Gefahrgutes sind die Umweltschäden an Gebäuden und landwirtschaftlichen Flächen in einer Größenordnung, die niemand im Katastrophenstab vorher berechnen kann.
Der Rheinbogen, mit den Orten Filsen und Osterspai, muss strategisch anders beurteilt wer den. Die strategische Beurteilung ist entscheidend für die Einsatzlogistik und Einsatztaktik.
Priorität bei der regionalen Bewertung haben die größten Gefährdungen für die Bürger auf dem Rheinbogen. Sie ergeben sich unwiderruflich durch eine Art „Inselfunktion“ des Rheinbogens bei Hochwasser.
Bei Hochwasser sind die Orte Filsen und Osterspai in Sachen Katastrophenschutz alleine auf sich angewiesen. Die Zuwegung über Waldwege für andere Einsatzfahrzeuge ist ausgeschlossen. Die Waldwege sind für die erforderlichen
Achslasten der Feuerwehrfahrzeuge nicht ausgelegt.
Die B 42 ist überschwemmt. Das Gefahrgut auf der Schiene durchfährt im hochwasserfreienBereich die „Insel Filsen-Osterspai“.
Die Gefahr bleibt, der Schutz für die Bürger geht auf den NULL-Wert!

In welcher Größenordnung Einsatzkräfte bei einem Gefahrguteinsatz benötigt werden, wird von dem Einsatz am 10. November 2005 in Bitterfeld deutlich.
Aus einem Kesselwaggon mit einem Fassungsvermögen von 50.000 Liter trat konzentrierte Salzsäure aus. Der Kesselwaggon stand außerhalb eines Wohngebietes im Chemiepark.
Über dem Kesselwaggon gab es keine 15.000 Volt Hochspannung wie auf der Bahnstreckeim Mittelrheintal.
Für die erforderliche Einsatzkapazität waren über mehrere Stunden 80 Feuerwehrangehörige, 20 Fahrzeuge, 25 Preßluftatmer, 25 Chemikalienschutzanzüge, 4 Wenderohre, 20 B-Druckschläuche und 672.000 Liter Wasser erforderlich.
Für die Freiwilligen Feuerwehren fehlen die Informationen und Hinweise auf die „begasten Container“. Es sind Transportcontainer aus Übersee, deren Innenräume mit einem Begasungsmittel gefüllt sind. Es handelt sich bei den
Begasungsmittel um hochwirksame giftige Gase, wie Methylbromid (Phosphorwasserstoff) und Cyanwasserstoff (Blausäure). In der EU wird die Begasung gefordert, um Lebensmittel, Möbel, Kleidung, Holz- und Pappverpackungen
schädlingsfrei zu halten.

Die Berechtigung begaste Container öffnen zu können, bedarf es der Teilnahme an einem verkürzten Sachkundelehrgang nach der Neufassung der TRGS 512. Hier muss die Tauglichkeit für das Tragen von Atemschutzgeräten und eine
Ausbildung in Erster Hilfe nachgewiesen werden!
Das Referat 5 „Brandbekämpfung“ des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats hat im Februar 2005 zum Thema Gefahrenabwehr im Bereich von öffentlichen Eisenbahnen ein Merkblatt vorgestellt. Die Durchführung der behördlichen Gefahrgutkontrollen gemäß RID Abschnitt 1.8.1 obliegt im Bereich der Eisenbahnen des Bundes dem Eisenbahnbundesamt, im Bereich der übrigen Eisenbahnen den zuständigen Landesbehörden.
Merkblätter und gut aufgestellte Einsatzeinheiten fernab der Orte im Mittelrheintal sind für die Bürger „Papierwerte“. Die Ursachen für ein großes Gefahrenpotential durch das „Gefahrgut auf der Schiene“ werden durch Papierwerte nicht
beseitigt.
Der Gefahrguttransport auf der Schiene im Mittelrheintal kann für die Bürger lebensgefährlich werden.
Nicht zu vergessen, die mit Gefahrgut beladenen Waggon erzeugen Lärm.
Der Bahnlärm und ein nicht vorher berechenbares Risiko durch das Gefahrgut auf der Schiene bilden eine gefährliche Partnerschaft für alle Bürger im Mittelrheintal
Brauchen die Verantwortlichen der Bahn und der Politik für eine Entscheidung zuerst eine katastrophenähnliche Situation mit Verletzten und Toten?
Für die Bürger im Mittelrheintal gilt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Insbesondere der
Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.