Brandschutzexperte Klaus Philipp Hecker
Mitglied der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden
durch die Bahn e.V.
Bahnlärm und Gefahrgut-Schiene
Der Bahnlärm und das Gefahrgut auf der Schiene beinhalten ein
doppeltes Gefahrenpotential.
Die bisher bekannten Risiken und Gefahren zum Thema Bahnlärm sind
bei allen Waggons gegeben, also auch bei den Einheiten, die
Gefahrgut transportieren.
Die Frage bei dem brisanten Thema „Gefahrgut auf der Schiene“ ist:
Welche gesetzliche Grundlage gibt es, die den Transport von
Gefahrgut auf der Schiene als Massengut im
Durchgangsverkehr im Mittelrheintal erlaubt?‘
A. Durch Wohngebiete mit einem geringen Abstand zu Häusern,
Bauwerken und land wirtschaftlich genutzten Flächen?
B. Durch Trinkwasserschutzgebiete im Rheintal?
C. Durch das UNESCO Welterbe Mittelrheintal?
Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Katastrophenschutz, der für alle
Gewerbebetriebe und Unternehmen rechtsverbindlich ist, hat auch für
ein Unternehmen des Bundes zu gelten!
Im Mittelrheintal hat dieser Katastrophenschutz einen NULL-Wert!
Bei einem Gefahrgutunfall - Schiene gibt es für die Menschen entlang
der Bahnstrecke keinen Schutz für ihr Leben und die Gesundheit. Bei
Austritt oder Freisetzung von Gefahrgut kann der Zeitfaktor von
Sekunden oder Minuten
entscheidend sein, um eine Katastrophe zu verhindern. Speziell
geschulte Einsatzkräfte können nicht unmittelbar nach dem
Unfallereignis in ausreichender Zahl vor Ort sein. Die besondere
Einsatzausrüstung für einen Gefahrguteinsatz fehlt.
Hinzu kommt, dass eine kurzfristige Bereitstellung größerer Mengen
von Löschmitteln, wie Wasser, Schaum, CO 2 oder Pulver nicht
bereitgestellt werden können. Auf Grund der unterschiedlichen
Gefahrgutklassen kann und muss nur ein geeignetes Löschmittel zum
Einsatz kommen, welches keine weiteren Reaktionen während des
Einsatzes oder im Brandverlauf auslöst.
Aus der Einsatzpraxis der Feuerwehren ist bekannt, in welcher
Größenordnung Personal, Geräte und Löschmittel bei einem
Gefahrgutunfall bereitgestellt werden müssen.
Voraussetzung für den Einsatz von Personal, Geräten und geeigneten
Löschmitteln ist die vorgefundene Einsatzlage an der Einsatzstelle.
Bei Austritt von giftigen oder Sauerstoffverdrängenden Chemikalien
können bis zum Eintreffen der
Einsatzkräfte Personen verletzt oder getötet worden sein. Das Umfeld
ist nur noch mit schwerem Atemschutz und Chemikalienschutzanzügen
begehbar.
Der „Zeitfaktor“ muss exakt definiert werden: „Hier ist der
Zeitrahmen gemeint, in dem Chemikalien unterschiedlicher Gefährdung
nach der Freisetzung aus dem Transportbehältnis unkontrolliert, in
einer vorher nicht berechenbaren
Größenordnung austreten können und auf Menschen, Tiere, Gebäude
sowie landwirtschaftliche Flächen einwirken.
In dieser chemischen Wirkungsphase, vom Austritt oder Freisetzen
einer Chemikalie bis zum Eintreffen der ersten speziell
ausgerüsteten Einheiten, vergehen Minuten.
In dieser Zeit der Wirkungsphase des freigesetzten Produktes sind
die Bürger ohne jeden Schutz.
Gerät das Gefahrgut in Brand, kommt für die an der Bahntrasse
wohnenden Bürger eine starke Wärmestrahlung hinzu.
Die Wärmestrahlung und andere Nebeneffekte im Brandablauf, wie
Funkenflug, können Gebäude im unmittelbaren Umfeld in Brand setzen.
Unkontrollierbar können Menschen durch Gefahrgut gesundheitlich
geschädigt oder getötet werden.
Je nach Art des Gefahrgutes sind die Umweltschäden an Gebäuden und
landwirtschaftlichen Flächen in einer Größenordnung, die niemand im
Katastrophenstab vorher berechnen kann.
Der Rheinbogen, mit den Orten Filsen und Osterspai, muss strategisch
anders beurteilt wer den. Die strategische Beurteilung ist
entscheidend für die Einsatzlogistik und Einsatztaktik.
Priorität bei der regionalen Bewertung haben die größten
Gefährdungen für die Bürger auf dem Rheinbogen. Sie ergeben sich
unwiderruflich durch eine Art „Inselfunktion“ des Rheinbogens bei
Hochwasser.
Bei Hochwasser sind die Orte Filsen und Osterspai in Sachen
Katastrophenschutz alleine auf sich angewiesen. Die Zuwegung über
Waldwege für andere Einsatzfahrzeuge ist ausgeschlossen. Die
Waldwege sind für die erforderlichen
Achslasten der Feuerwehrfahrzeuge nicht ausgelegt.
Die B 42 ist überschwemmt. Das Gefahrgut auf der Schiene durchfährt
im hochwasserfreienBereich die „Insel Filsen-Osterspai“.
Die Gefahr bleibt, der Schutz für die Bürger geht auf den NULL-Wert!
In welcher Größenordnung Einsatzkräfte bei einem Gefahrguteinsatz
benötigt werden, wird von dem Einsatz am 10. November 2005 in
Bitterfeld deutlich.
Aus einem Kesselwaggon mit einem Fassungsvermögen von 50.000 Liter trat
konzentrierte Salzsäure aus. Der Kesselwaggon stand außerhalb eines
Wohngebietes im Chemiepark.
Über dem Kesselwaggon gab es keine 15.000 Volt Hochspannung wie auf der Bahnstreckeim Mittelrheintal.
Für die erforderliche Einsatzkapazität waren über mehrere Stunden 80
Feuerwehrangehörige, 20 Fahrzeuge, 25 Preßluftatmer, 25
Chemikalienschutzanzüge, 4 Wenderohre, 20 B-Druckschläuche und
672.000 Liter Wasser erforderlich.
Für die Freiwilligen Feuerwehren fehlen die Informationen und
Hinweise auf die „begasten Container“. Es sind Transportcontainer
aus Übersee, deren Innenräume mit einem Begasungsmittel gefüllt
sind. Es handelt sich bei den
Begasungsmittel um hochwirksame giftige Gase, wie Methylbromid
(Phosphorwasserstoff) und Cyanwasserstoff (Blausäure). In der EU
wird die Begasung gefordert, um Lebensmittel, Möbel, Kleidung, Holz-
und Pappverpackungen
schädlingsfrei zu halten.
Die Berechtigung begaste Container öffnen zu können, bedarf es der
Teilnahme an einem verkürzten Sachkundelehrgang nach der Neufassung
der TRGS 512. Hier muss die Tauglichkeit für das Tragen von
Atemschutzgeräten und eine
Ausbildung in Erster Hilfe nachgewiesen werden!
Das Referat 5 „Brandbekämpfung“ des Technisch-Wissenschaftlichen
Beirats hat im Februar 2005 zum Thema Gefahrenabwehr im Bereich von
öffentlichen Eisenbahnen ein Merkblatt vorgestellt. Die Durchführung
der behördlichen Gefahrgutkontrollen gemäß RID Abschnitt 1.8.1
obliegt im Bereich der Eisenbahnen des Bundes dem
Eisenbahnbundesamt, im Bereich der übrigen Eisenbahnen den
zuständigen Landesbehörden.
Merkblätter und gut aufgestellte Einsatzeinheiten fernab der Orte im
Mittelrheintal sind für die Bürger „Papierwerte“. Die Ursachen für
ein großes Gefahrenpotential durch das „Gefahrgut auf der Schiene“
werden durch Papierwerte nicht
beseitigt.
Der Gefahrguttransport auf der Schiene im Mittelrheintal kann
für die Bürger lebensgefährlich werden.
Nicht zu vergessen, die mit Gefahrgut beladenen Waggon erzeugen
Lärm.
Der Bahnlärm und ein nicht vorher berechenbares Risiko durch das
Gefahrgut auf der Schiene bilden eine gefährliche Partnerschaft für
alle Bürger im Mittelrheintal
Brauchen die Verantwortlichen der Bahn und der Politik für eine
Entscheidung zuerst eine katastrophenähnliche Situation mit
Verletzten und Toten?
Für die Bürger im Mittelrheintal gilt das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland.
Insbesondere der
Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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