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Güterverkehr 2011: Transportaufkommen steigt um 6,5 % |
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Duisburg, 2. Februar 2012 -
Der Güterverkehr in Deutschland ist im Jahr 2011 deutlich gewachsen:
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg das
Transportaufkommen im Jahr 2011 voraussichtlich um 6,5 % gegenüber
dem Vorjahr auf 4,3 Milliarden Tonnen. Dies ist die höchste
Steigerung gegenüber einem Vorjahr seit dem Jahr 1994 (damals + 7,5
% gegenüber 1993). Zum Wachstum trugen der Straßen- und
Eisenbahnverkehr sowie die Seeschifffahrt und der Luftverkehr bei;
dagegen verbuchten die Binnenschifffahrt und der Transport von Rohöl
in Rohrleitungen Verluste.
Den stärksten Anteil am Transportaufkommen hatte mit 77,5 % der
Beförderungsmenge der Straßengüterverkehr. Auf der Straße wurden -
nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung - im vergangenen Jahr knapp 3,4 Milliarden Tonnen
und damit 7,7 % mehr befördert als im Jahr 2010. Das ist die höchste
Wachstumsrate aller Verkehrsbereiche.
Der Güterverkehr der Eisenbahn stieg ebenfalls an: Das
Verkehrsaufkommen lag mit 374 Millionen Tonnen um 5,1 % über dem
Wert des Jahres 2010 und erreichte damit den höchsten Wert seit
1993. Auch die Frachtbeförderung der Luftfahrt nahm zu (+ 4,8%). Mit
deutlich mehr als 4 Millionen Tonnen wurden im Jahr 2011 so viele
Güter in Flugzeugen befördert wie noch nie.
Rückläufig entwickelte sich im Jahr 2011 der Güterverkehr in der
Binnenschifffahrt:
Die Beförderungsmenge nahm um 4,3 % auf 220 Millionen Tonnen ab. Die
Binnenschifffahrt behinderten 2011 verschiedene Einflüsse: Zu
erwähnen sind vor allem die Havarie eines Tankers im Januar 2011 an
der Loreley sowie mehrfache extreme Niedrigwasserperioden. Der
Güterverkehr der Seeschifffahrt entwickelte sich dagegen positiv:
Mit 291 Millionen Tonnen wurden hier 6,8 % mehr Güter befördert als
im Jahr 2010.
NRW-Verkehrsminister
Voigtsberger fordert vom Bund mehr Mittel für Bahninfrastruktur
Mehr Mittel vor allem für die Schienenprojekte in
Nordrhein-Westfalen fordert Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger
in einem Schreiben an seinen Amtskollegen im Bund.
Voigtsberger an Ramsauer: „Die Investitionspolitik des Bundes bei
den Neu- und Ausbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen ist aus meiner
Sicht unzureichend. Die in den letzten Jahren für unser Bundesland
bereitgestellten Mittel stehen in keinem Verhältnis zu der
verkehrlichen Bedeutung des Landes Nordrhein-Westfalen.“
Voigtsberger begrüßte in seiner Stellungnahme zum
Investitionsrahmenplan 2011-2015 für die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes (IRP) die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 184,4
Millionen Euro für den Rhein-Ruhr-Express bei den „Prioritären
Vorhaben“. Der Minister mahnt aber dringend die Berücksichtigung der
Ausbaustrecke Münster-Lünen an. Außerdem schreibt er: „Ich möchte
Sie bitten, vor dem Hintergrund der schon weit fortgeschrittenen
Planung des Rhein-Ruhr-Express, alsbald eine
Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG für diese in
Nordrhein-Westfalen so bedeutsame Maßnahme abzuschließen.“
Voigtsberger weiter: „Die jetzt unter dem Namen
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm von der Bundesregierung
geplanten zusätzlichen Mittel von einer Milliarde Euro, von denen
lediglich 100 Millionen Euro in die Schiene fließen, sind nur ein
Tropfen auf den heißen Stein. Die wichtigen Infrastrukturprojekte in
Nordrhein-Westfalen, beispielsweise der Rhein-Ruhr-Express, die
Ausbaustrecke Münster-Lünen oder aber auch die Betuwe-Linie kommen
seit Jahren nur schleppend voran.“ |
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Bund: Zusätzliche 80 Millionen Euro Fördermittel für
Lärmschutzmaßnahmen geflossen |
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Berlin/Duisburg, 31. Januar 2012 - Konjunkturprogramm des Bundes für
die Bahninfrastruktur in Rekordzeit abgeschlossen Bundesregierung
hat 1,4 Milliarden Euro aus den Konjunkturpaketen in Infrastruktur
der Bahn investiert • Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer: "Spürbare
Verbesserungen für Bahnkunden" • DB-Chef Dr. Grube: "Punktlandung
bei der Umsetzung"
31.01.2012
Modernisierte Personenbahnhöfe und ausgebaute Bahnstrecken – mit
Hilfe von 1,4 Milliarden Euro aus dem Konjunkturprogramm des Bundes
und 100 Millionen aus eigenen Mitteln hat die DB AG in nur drei
Jahren ihre Infrastruktur deutlich verbessert.
Die Konjunkturprogramme der Bundesregierung sind abgeschlossen.
Allein 1,4 Milliarden Euro flossen von 2009 bis 2011 in die
Schieneninfrastruktur, davon 325 Millionen in die Personenbahnhöfe.
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer und Dr. Rüdiger Grube,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, zogen heute in Nürnberg
eine positive Bilanz.
Dr. Peter Ramsauer:
"Innerhalb von drei Jahren konnte mit den Bundesmitteln fast die
Hälfte der Bahnhöfe in Deutschland modernisiert werden. Dazu sind
zahlreiche Strecken ausgebaut und der Lärmschutz an der Schiene
verbessert worden. Diese Investitionen bedeuten spürbare
Verbesserungen für die Bahnkunden und machen die Bahn noch
attraktiver."
Dr. Rüdiger Grube: "Wir sind auf das Geleistete sehr stolz. Bei der
Umsetzung der Konjunkturprogramme wurde eine glatte Punktlandung
hingelegt, indem wir die Fristen eingehalten und die Mittel
vollständig eingesetzt haben. Von den umfangreichen Baumaßnahmen in
die Bahnhöfe, das Schienennetz und die Energieanlagen profitierten
nicht nur unsere Kunden, sondern auch der deutsche Mittelstand.
Allein an der Modernisierung der Bahnhöfe waren rund 500 kleine und
mittelständische Unternehmen beteiligt."
Bei den Personenbahnhöfen wurden im Rahmen der Konjunkturprogramme
insgesamt rund 3.000 Bauprojekte an etwa 2.100 vorwiegend kleineren
und mittleren Bahnhöfen fertiggestellt. Schwerpunkte waren die
verbesserte Information für Reisende durch dynamische
Schriftanzeiger (DSA), optimierter Wetterschutz, moderne Beleuchtung
sowie barrierefreie Bahnsteige. Zudem wurden zahlreiche
Empfangsgebäude energetisch saniert oder denkmalgerecht
instandgesetzt, zum Beispiel an den Hauptbahnhöfen Osnabrück,
Dessau, Eisenach, Worms, Rosenheim und Konstanz.
Für Maßnahmen im knapp 34.000 km langen Streckennetz standen 960
Millionen Euro zur Verfügung. Rund 650 Millionen Euro flossen in
laufende Neu- und Ausbauprojekte, davon über 56 Millionen Euro in
die Weiterentwicklung der Umschlagterminals zwischen Schiene und
Straße.
Insbesondere die Strecken Nürnberg–Erfurt, Karlsruhe–Basel,
Mainz–Mannheim, Berlin–Görlitz, die Anbindung des neuen Flughafens
Berlin Brandenburg oder auch die Mitte-Deutschland-Verbindung
erhielten einen zusätzlichen Schub. Jeweils weitere rund 115
Millionen Euro wurden für Investitionen in bestehende Strecken des
Regionalverkehrs und elektronische Stellwerke bereitgestellt.
Auch in zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen flossen rund 80
Millionen Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm. Diese wurden
zur Erprobung innovativer Maßnahmen und Verfahren an Gleisanlagen
eingesetzt. 13 neue Technologien wurden in 88 Einzelprojekten auf
ihre Praxistauglichkeit getestet.
Allein im Mittelrheintal wurden in Ortslagen mehr als 20 Kilometer
Bahnstrecken mit Schienenstegdämpfern oder niedrigen
Schallschutzwänden ausgerüstet. Mit mehr als 100 Millionen Euro hat
der Bund die Modernisierung von bahneigenen Energieanlagen
gefördert. Dabei floss das Geld in den Bau von vier Umrichterwerken
und die Erneuerung von 135 Kilometern des Bahnstromnetzes.
Die Modernisierungen gehen weiter
"Das Konjunkturprogramm war ein großer Schub für dringend notwendige
Investitionen. Mit dem gleichen Elan wird es die nächsten Jahre
weitergehen. Wir werden weiter investieren, um für noch mehr
Sicherheit und Qualität auf der Schiene zu sorgen", erklärte Peter
Ramsauer.
Mit dem Finanzkreislauf Schiene stellt der Bund bis 2015 eine
Milliarde Euro zusätzlich für die Schiene bereit.
DB-Chef Grube:"Im Rahmen unserer Kunden- und Qualitätsinitiative
werden wir bis 2014 fast alle Bahnhöfe mit einem Wetterschutz
ausstatten. Dafür werden rund 16,5 Millionen Euro investiert. Auch
die Informationen für die Reisenden auf den Bahnsteigen werden
weiter verbessert. Bis zum Jahr 2015 kommen Dynamische
Schriftanzeiger für weitere 2.500 Bahnhöfe dazu. Rund 26 Millionen
Euro fließen in das Projekt."
Um die Investitionen ins Bestandsnetz und die Bahnhöfe langfristig
zu sichern, streben Bund und Bahn die Fortführung der erfolgreichen
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung an.
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Entwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes |
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Problem und Ziel
Berlin/Duisburg, 26. Januar 2012 - Bislang können die Hersteller
zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges beantragen,
wobei im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) aber Sicherheitspflichten
in § 4 Absatz 1 den Eisenbahnen sowie in § 31 in Verbindung mit § 4
Absatz 1 und § 32 Absatz 1 Nummer 1 den Haltern von
Eisenbahnfahrzeugen zugewiesen sind. Aus diesem Grund wird das AEG
angepasst, damit neben den Eisenbahnen und den Haltern von
Eisenbahnfahrzeugen jetzt auch den Herstellern die Verantwortung
dafür zugewiesen wird, dass Fahrzeuge den Anforderungen der
öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
genügen.
Die Änderung des § 4 Absatz 1 AEG soll die gegenwärtige
Verantwortungsverteilung im Eisenbahnsektor widerspiegeln, wie es
auch die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der
Gemeinschaft in Artikel 4 Absatz 3 und 4 für den Bau und Betrieb
sicherer Fahrzeuge vorsieht.
Ferner besteht ein Bedürfnis, dem Eisenbahn-Bundesamt die Befugnis
zu über- tragen, technische Einzelheiten für Planung, Bemessung und
Konstruktion von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes
festzulegen.
Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des
Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Hiernach ist die
Europäische Union als Rechtsnachfolgerin an die Stelle der
Europäischen Gemeinschaft getreten. Aus diesem Grund sind die
Bezugnahmen auf die Europäischen Gemeinschaften entsprechend
anzupassen. Darüber hinaus dient das Änderungsgesetz der
Rechtsbereinigung und der Klarstellung von Vorschriften.
B. Lösung
Auf der vorgenannten Grundlage werden die Sicherheitspflichten den
Eisenbahnen, den Haltern von Eisenbahnfahrzeugen und den Herstellern
derart zugeordnet, dass sie der europäischen Sicherheitsrichtlinie
entsprechen und darüber hinaus die Marktgegebenheiten widerspiegeln.
Mit der Änderung des Gesetzes wird demjenigen, der den Antrag auf
Genehmigung zur Inbetriebnahme stellt, die Verantwortung dafür
zugewiesen, dass Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen
Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen.
Außerdem wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, durch die dem
Eisenbahn-Bundesamt die Festlegung von technischen Einzelheiten für
Planung, Bemessung und Konstruktion von Betriebsanlagen der
Eisenbahnen des Bundes übertragen werden kann. Auch werden
redaktionelle Anpassungen auf Grund des Inkrafttretens des Vertrags
von Lissabon vorgenommen.
C. Alternativen
Es bestehen keine Alternativen, weil die Änderungen die
Marktgegebenheiten widerspiegeln, den EU-Vorgaben entsprechen und
der Klarstellung dienen. Außerdem würde ohne Subdelegation an das
Eisenbahn-Bundesamt das Verein- fachungspotential nicht genutzt
werden.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben mit und ohne Vollzugsaufwand entstehen nicht.
Länder und Gemeinden
Haushaltsausgaben mit und ohne Vollzugsaufwand entstehen nicht.
E. Sonstige Kosten
Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen,
entstehen durch dieses Gesetz keine Kosten, denn die Ausweitung der
Verantwortung auf Hersteller dafür, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme sicher gebaut sind, führt nicht zu steigenden
Kosten beim Hersteller. Entspricht ein Fahrzeug nicht den
Anforderungen, dann wird die Genehmigung zur Inbetriebnahme versagt
oder mit Nebenbestimmungen versehen. Dies wiederum kann zur Folge
haben, dass der Hersteller dem Abnehmer gegenüber zur
zivilrechtlichen Haftung verpflichtet ist. Dies kann dann zu Kosten
beim Hersteller führen. Solche Kosten können dem Hersteller aber
bereits nach derzeitiger Rechtslage entstehen. Auswirkungen auf die
Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und das
Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
F. Bürokratiekosten
Für Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger werden keine
Informationspflichten eingeführt, geändert oder abgeschafft.
In § 33 AEG wird eine Informationspflicht formal aufgehoben, die
aber nun- mehr in der Informationspflicht des § 4 Absatz 2 AEG
aufgeht. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die
Bürokratiekosten der Wirtschaft.
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Deutsche Bahn führt umfangreiche Gleisbauarbeiten zwischen
Oberhausen – Dinslaken und Voerde sowie von und nach Zevenaar Oost
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ICE International werden umgeleitet • Schienenersatzverkehr •
Bahnübergänge werden gesperrt • Gleisbau- und Oberleitungsarbeiten
Düsseldorf/Duisburg, 25. Januar 2012 - Für den Bau des neuen
elektronischen Stellwerks in Emmerich führt die Deutsche Bahn AG an
den Wochenenden 28.1. bis 30.1.2012 und 4.2. bis 6.2.2012, jeweils
durchgehend von 3.15 Uhr bis 1.45 Uhr, zwischen Oberhausen –
Dinslaken und Voerde sowie am 5.2.2012 im Gleis zwischen Emmerich
und Zevenaar Oost an und neben den Gleisen umfangreiche Baumaßnahmen
durch. Die Arbeiten finden in den Tages- und Nachtstunden statt.
Durch diese Arbeiten sind folgende Fahrplanänderungen erforderlich:
Fernverkehr
Die ICE International-Züge von und nach Amsterdam werden über Venlo
umgeleitet. Hierdurch fallen die Halte in Düsseldorf, Duisburg und
Oberhausen aus.
Regionalverkehr
Die Züge der Regionalexpresslinie RE 5 und Regionalbahnlinie RB 35
fallen zwischen Oberhausen und Wesel in beiden Richtungen aus und
werden durch Busse im Schienenersatzverkehr ersetzt. Die Züge der
Linie RB 32 haben in Wesel geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten.
Die Reisenden werden durch besondere Fahrplanaushänge und
Lautsprecheransagen in den Zügen und auf den Bahnsteigen rechtzeitig
auf die Änderungen im Zugverkehr hingewiesen. Weitere Informationen
gibt es auch im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten. Handy, PDA
oder Smartphonebesitzer haben die Möglichkeit sich unter
bauarbeiten.bahn.de/mobile zu informieren.
Bei diesen Arbeiten werden verschiedene Großbaumaschinen eingesetzt.
Trotz des Einsatzes modernster Arbeitsgeräte ist Baulärm leider
nicht zu vermeiden.
Die Deutsche Bahn wird den Lärm auf das unbedingt notwendige Maß
beschränken und bittet die Anwohner für den Baulärm und die
Reisenden für die Erschwernisse im Reisezugverkehr um Verständnis.
Folgende Arbeiten werden ausgeführt
Einbau von Schienenstegdämpfern auf einer Länge von 600
Metern in Dinslaken. Die Arbeiten finden im Bereich Holtener Straße
bis zur Hochstraße statt.
Signalversetzungen und Kabeltiefbauarbeiten. Oberleitungsarbeiten
sowie Rammarbeiten für die Erstellung neuer Fahrleitungsmasten.
Hintergrund Schienenstegdämpfer
Bei den Schienenstegdämpfern handelt es sich um Kunststoff
ummantelte Resonanzkörper, die in kurzen Abständen direkt an beiden
Seiten des Schienenstegs montiert werden. Dieses Masse-Feder-System
dämpft künftig die Schwingungen des Gleises, die bei der Überfahrt
durch den Zug entstehen. Auf diese Weise soll das abgestrahlte
Rollgeräusch reduziert und der
wahrgenommene Lärm vermindert werden.
Die Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen ist Teil eines deutschen und
europäischen Ausbaukonzeptes auf der Achse Rotterdam - Genua.
Insbesondere aus den niederländischen und belgischen Nordseehäfen
wird für die kommenden Jahre mit einem erheblichen Verkehrswachstum
auf der Schiene gerechnet. Mit einem neuen dritten Gleis können eine
stärkere Entmischung langsamer und schneller Verkehre zwischen
Emmerich und Oberhausen ermöglicht und damit auch die Kapazitäten
ausgeweitet werden; mehr Verkehr auf der Schiene wird so möglich.
Zudem kann mit einer Steigerung der Flexibilität in der
Streckenbelegung auch die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs
verbessert werden.
Die regionale Wirtschaft geht davon aus, dass Investitionen in die
Infrastruktur die Wirtschaftskraft der Region Niederrhein aufgrund
ihrer Verteilerfunktion für die aus den Seehäfen kommenden Verkehre
deutlich stärken werden.
Informationen zum Streckenausbau gibt auch das Informationszentrum,
das derzeit im Foyer des Technischen Rathauses der Stadt Oberhausen
besucht werden kann (Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 9 bis 12
Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr und Freitag 9 bis 12 Uhr) und die
Internetseite des Projektes
www.deutschebahn.com/emmerich-oberhausen.
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„Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal“ e. V.:
Großdemonstration gegen Schienenverkehrslärm in Berlin |
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Berlin/Duisburg, 14. Januar 2012 - Schienenverkehrslärm ist
störend, gesundheitsschädigend und macht ganze Landschaften kaputt.
Er raubt den Schlaf in der Nacht, und macht taub am Tag. Dieses
Problem betrifft nicht nur einen Straßenzug in Bremen oder eine
Ortschaft in Oberbayern. Nein, dieses Problem betrifft viele
Hunderttausende Menschen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.
Teilweise seit Jahrzehnten kämpfen einzelne Bürgerinitiativen gegen
den „Bahnlärm“ auf verlorenem Posten. Verändert hat sich seitdem
nichts, oder nur wenig. Darum ist es an der Zeit endlich gemeinsam
mit einer großen Aktion auf das bundesweite Problem aufmerksam zu
machen, und Veränderungen einzufordern.
Andere Wege wurden
vielfach beschritten, und haben zu nichts geführt. Aus diesen
Überlegungen heraus wurde in der „Bürgerinitiative
Bahnemission-Elbtal“ e. V. der Gedanke geboren, eine
Großveranstaltung in Berlin, mit allen Bürgerinitiativen und
Verbänden gegen Schienenverkehrslärm, zu organisieren.
Ein genaues Datum ist noch nicht benannt. Es wird jedoch der
September 2012 angestrebt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Sommerferien
in allen Bundesländern vorbei, und auch größere Sportereignisse, wie
z. B. die Fußball-EM, sind bereits Geschichte.
Im Jahr 2013 tobt der Bundestagswahlkampf bereits so heftig, sodass
zu befürchten ist, dass
die Forderungen der Schienenlärmgegner untergehen im medialen Chaos.
Nur wenn noch im Jahr 2012 eine Großveranstaltung auf die Beine
gestellt wird, besteht eine realistische Chance den Weg in die
Wahlprogramm der demokratischen Parteien zu finden.
Es ist enorm wichtig klarzustellen, dass niemand ein Interesse
hat Schienenverkehr zu behindern oder gar zu unterbinden! Gerade im
Rahmen des Klimaschutzes ist es elementar, dass mehr Güter auf der
Schiene transportiert werden. Aber eben deswegen, muss die
Bundesrepublik die Anwohner auch effektiv vor den Emissionen
schützen.
Die vorliegende Konzeption kann nur ein grober Umriss einer Idee
sein, die nicht von einem
kleinen Personenkreis zum Leben erweckt werden kann. Es bedarf
vielmehr eines großen, gemeinsamen und bundesweiten Kraftaktes, um
das Projekt zu stemmen.
Wir sehen uns nicht als Bittsteller an die Politik. Wir geben
unseren Volksvertretern die Aufgabe auch in unserem Interesse zu
handeln. Wir machen damit wahr, was Politik und Gesellschaft immer
wieder fordern: Mehr Eigenengagement und politisches Handeln der
Bevölkerung.
Themenschwerpunkte:
· Abschaffung des s. g. „Schienenbonus“, sodass Schienenverkehrslärm
nicht mehr „privilegiert“ wird,
· Einführung einer Nachweispflicht seitens des Eisenbahnbundesamtes,
dass die Grenzwerte eingehalten werden,
· Eine Pflicht zur Umrüstung der Bremssysteme für ausnahmslos alle
Transportunternehmen,
· Die Einführung eines Güterwagen-TÜVs,
· Fahrverbote bzw. Tempolimits in gefährdeten Gebieten,
· Geschwindigkeitsreduzierung für den Güterverkehr in der Nacht,
· Transitverbot für zu laute Güterwagen in der Bundesrepublik,
· Begrenzung der maximalen Schallemission pro Zug auf einen
Spitzenwert von 70 dbA,
· Einführung der Möglichkeit die Einhaltung des Maximalwertes auch
kurzfristig außergerichtlich durchzusetzen, z. B. über das
Eisenbahnbundesamt,
· Änderung der 16. BImSchV, sodass die Verordnung auf Neubau- und
Bestandsstrecken Anwendung findet.
„Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal“ e. V.
c/o Michael Krebs
Anne-Frank-Weg 38
01640 Coswig
Tel.: +49 (0) 3523 63557
e-Mail: vorstand@bahnemission-elbtal.de
I-Net:
www.bahnemission-elbtal.de
Kontakt Clemens Münzberg:
Clemens Münzberg
Berliner Straße 3
01689 Weinböhla
Mobil: +49(0) 171 3707666
e-Mail:
kontakt@bahnemission-elbtal.de
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Regionalrat informiert sich über die Betuwe-Linie |
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Duisburg, 16. Dezember 2011 - Der Regionalrat der
Bezirksregierung Düsseldorf informierte sich in seiner gestrigen
Sitzung über den Planungsstand der Betuwe-Linie.
Die DB Netz AG hat dem Eisenbahnbundesamt bereits die Planunterlagen
für vier Abschnitte der Betuwe-Linie vorgelegt. Für zwei Abschnitte
wird derzeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Beteiligung der
Öffentlichkeit vorbereitet, so dass die Unterlagen für den ersten
Abschnitt Rees-Haldern ab Anfang Januar 2012 öffentlich ausgelegt
werden können.
Stefan Ventzke von der DB Netz AG hatte für die
Regionalratsmitglieder diese und weitere aktuelle Informationen zum
Ausbau der Strecke Oberhausen-Emmerich zusammengetragen und stand
für Rückfragen zur Verfügung.
Ventzke berichtete über die verschiedenen Bestandteile der
Planfeststellung: das neue elektronische Stellwerk in Emmerich, die
Blockverdichtung und den dreigleisigen Ausbau. Insbesondere mit
Blick auf die viel diskutierte Lärmproblematik erprobe man zurzeit
neue und innovative Schallschutzmaßnahmen. So seien auf ausgewählten
Streckenabschnitten sog. Schienenstegdämpfer eingebaut worden.
Weiter ging Ventzke auch auf die notwendige Beseitigung zahlreicher
Bahnübergänge entlang der Strecke ein. Durch intensive Gespräche mit
den jeweiligen Städten konnten bereits einige Einigungen erzielt
werden. Ebenfalls im intensiven Dialog sei man auch mit den Kommunen
und deren Feuerwehren, um das Rettungs- und Sicherheitskonzept zu
optimieren. Hierzu fanden verschiedene Informationsveranstaltungen
statt.
Nicht nur in Richtung der Städte sei man an größtmöglicher
Transparenz und optimaler Kommunikation interessiert, sondern vor
allem auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürger. Neben der
Entwicklung individueller Broschüren für jeden Planabschnitt gehören
auch Bürgerinformationsveranstaltungen zum Programm, welche jeweils
vor Offenlage der Planfeststellungsunterlagen eines Abschnitts
direkt vor Ort stattfinden. Bereits gestern Abend konnten sich
Interessierte in Rees über die aktuellen Planungen informieren.
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Bahngüterverkehr: + 7,1 % von Januar bis September 2011 |
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Duisburg, 29. November 2011 - In den ersten drei Quartalen des
Jahres 2011 transportierten in- und ausländische
Eisenbahngesellschaften auf dem deutschen Schienennetz Güter im
Umfang von 283,0 Millionen Tonnen. Nach Mitteilung des Statistischen
Bundesamtes entspricht dies einem Plus von 7,1 % gegenüber den
ersten drei Quartalen 2010. Damit ist der Einbruch im Jahr 2009
infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise weitgehend aufgeholt: Der
Stand der Tonnage der ersten drei Quartale des Jahres 2011 lag nur
noch 0,4 % unter dem Stand der ersten drei Quartale des Jahres 2008.
Allerdings hat sich der Zuwachs im Verlauf des Jahres 2011
abgeschwächt: Das Tonnageaufkommen stieg im ersten Quartal um 10,6
%, im zweiten Quartal um 5,8 % und im dritten um 5,2 % im Vergleich
zum jeweiligen Vorjahreszeitraum.
Zum Wachstum in den ersten drei Quartalen 2011 trugen - abgesehen
vom Durchgangsverkehr - alle Verkehrsrichtungen bei: der
Binnenverkehr stieg um 7,7 %, der Versand in das Ausland um 4,8 %
und der Empfang aus dem Ausland erhöhte sich um 10,5 %.
Besonders hoch waren die Zuwächse beim Transport von Erzen, Steinen
und Erden sowie sonstigen Bergbauerzeugnissen: Mit 43,4 Millionen
Tonnen beförderten die Eisenbahngesellschaften 16,8 % mehr Güter
dieser Art als in den ersten neun Monaten des Vorjahres. |
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Bundestag: Entscheidung zur Abschaffung oder Beibehaltung des
Schienenbonus stehen aktuell nicht an
Forderungen nach Rücktritt von Bahnchef Grube und
Bundesverkehrsminister Ramsauer werden lauter |
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Berlin/Duisburg, 24. November 2011 - An diesem Freitag finden
die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt statt, so dass in dieser
Woche keine Gremiensitzungen stattfinden. Niemand kann
erklären, worauf Informationen gründen, die
einer internen
Abstimmung im Bundestag über das weitere Schicksal des Schienenbonus
zu entschieden, jetzt anstehen soll.
Nach Rücksprache mit dem SPD-Parlamentsdienst finden in dieser Woche
in keinem offiziellen Gremium des Deutschen Bundestages eine
Entscheidung hinsichtlich der Abschaffung oder Beibehaltung des
Schienenbonus statt. Auch für die nächste Sitzung des
Verkehrsausschusses am kommenden Mittwoch, 30.11.2011, steht das
Thema nicht auf der Tagesordnung.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits vor längerer Zeit Anträge für
eine Abschaffung des Schienenbonus eingebracht, eine Beratung wurde
jedoch mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP zum wiederholte Male
verschoben. Nach Informationen der Union ist bekannt, dass in dieser
Woche interne Absprachen innerhalb der schwarz-gelben
Regierungskoalition getroffen werden um eventuell eine eigene
Beschlussvorlage zu präsentieren.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzen sich auf jeden Fall weiter
konsequent für die Abschaffung des Schienenbonus ein und werden
darauf drängen, dass hier keine "Geheimdiplomatie" der
Regierungsparteien betrieben wird.
Am 14. Dezember
veranstaltet der Verkehrsausschuss auf rot-grüne Initiative hin auch
eine öffentlich Anhörung zu den Anträgen der Grünen und zum
SPD-Antrag zum Thema Lärmschutz.
Antrag der SPD-Fraktion, 17. Wahlperiode 12. 04. 2011:Schienebonus -
Schutz der Menschen vor Straßen- und Schienenlärm nachdrücklich
verbessern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5461
Forderungen nach
Rücktritten von Bahnchef Grube und Bundesverkehrsminister Ramsauer
werden lauter
Die zuvor noch zaghaften
Rufe nach Rücktritt von Bahnchef Grube und auch
Bundesverkehrsminister Ramsauer werden nun immer lauter.
Keiner der beiden
genannten Verantwortlichen ist auch nur andeutungsweise auf die
Bedrohung der Anwohner an Güterzugstrecken durch Lärm mit hohen
Gesundheitsschäden und Gefahr durch schlimmste Erschütterungen an
Leib und Leben mit konkreten Projekten zur Bekämpfung eingegangen.
Die politische Ausrichtung des Bundesverkehrsministers, seines
Ministeriums und auch nachrangiger Behörde lässt nicht wirklich
nachhaltige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erkennen.
Nicht eine der langjährigen Forderungen allein des
Umweltbundesamtes, des Bundesrechungshofes oder des Bundes der
Steuerzahler und schon gar nicht die der unzähligen Initiativen zu
verbessertem Lärmschutz wurde in der Fläche umgesetzt. Marode
Strecken, die von zu vielen maroden Waggons bei immer schwereren
Güterzügen und bei weiterhin hoher Zahl von Gefahrguttransporten
befahren werden. |
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Betuwe-Linie wird ausgebaut / Lärmschutz auf der Schiene
verbessern Minister Ramsauer in den Niederlanden |
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Duisburg, 17. November 2011 - Ein zentrales Thema bei den
bilateralen Gesprächen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und
der niederländischen Infrastrukturministerin Melanie Schultz van
Haegen-Maas Geesteranus in Den Haag waren der Ausbau der
Betuwe-Linie – der Eisenbahnstrecke zwischen der niederländischen
Grenze und Oberhausen – und Verbesserungen beim Lärmschutz auf der
Schiene.
Ramsauer: "Der dreigleisige Ausbau der Betuwe-Linie hat auch für
Deutschland hohe Priorität. Die anteilige Finanzierung dieses
Vorhabens ist von Seiten des Bundes gesichert. Wir gehen davon aus,
dass das Land Nordrhein-Westfalen seine finanziellen Zusagen
ebenfalls einhält."
Die Bundesmittel konnten durch den Finanzierungskreislauf Schiene
sichergestellt werden, durch den Minister Ramsauer bis 2015 über 1
Milliarde Euro zusätzlich für besonders wichtige Schienenprojekte
zur Verfügung stehen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Strecke
liegen voraussichtlich bei rund
1,3 Milliarden Euro.
Ministerin Schultz van Haegen: "Die Finanzierung des dreigleisigen
Ausbaus auf deutscher Seite ist nunmehr gesichert. Damit ist ein
positiver Durchbruch in den langjährigen Verhandlungen über die
wichtige Anbindung des Rotterdamer Hafens an das deutsche Hinterland
erreicht."
Die Planungen für den Ausbau der Betuwe-Linie laufen auf Hochtouren:
Erste Planfeststellungsverfahren wurden eingeleitet, bis 2012 sollen
alle Verfahren laufen. Mit Baurecht für das dritte Gleis ist in
ersten Abschnitten ab 2013 zu rechnen. Bereits Mitte 2012 wird das
neu errichtete elektronische Stellwerk in Betrieb gehen. Eine
Blockverdichtung, mit der die Züge dichter aufeinander folgen und
die Kapazität der bestehenden Strecke erweitert wird, wird
voraussichtlich 2013 fertiggestellt sein. Um große Behinderungen
während der Bauzeit zu vermeiden, wurde vereinbart, die Baupläne eng
zwischen beiden Seiten abzustimmen.
Deutschland und die Niederlande wollen darüber hinaus gemeinsam mit
anderen europäischen Staaten zu einer Reduzierung des Lärms durch
Schienenverkehr beitragen. Die Minister vereinbarten, gemeinsam in
Brüssel auf Vorgaben für eine Umrüstung von Güterwagen auf moderne
Verbundstoffbremsen hinzuwirken. Zudem waren sich beide Seiten
einig, ein europaweites System lärmabhängiger Trassenpreise
anzustreben. Deutschland wird lärmabhängige Trassenpreise bereits
Ende 2012 einführen und damit den Lärm auf allen Strecken deutlich
reduzieren. Ziel ist, dass bis 2020 alle Güterwagen den
Lärmschutzanforderungen entsprechen und die Lärmbelastung dadurch
halbiert wird. Eine Vereinbarung mit der Deutsche Bahn AG wurde am
5. Juli 2011 unterzeichnet.
Bundesminister Ramsauer erläuterte außerdem die deutschen Planungen
für einen Feldversuch mit Lang-LKW. Beide Seiten unterstrichen die
Chancen für einen effizienten und Ressourcen schonenden Güterverkehr
mit den verlängerten Lastkraftwagen.
Ministerin Schultz van Hagen ergänzte: "Lang-LKW können durch ihr
größeres Ladevolumen mehr transportieren und tragen dadurch zur
Verringerung von Transportkosten und der Umweltbelastung bei."
Anmerkung: Was schon 1992 anlaufen sollte, ist noch lange nicht in
der Bauphase. Wie elegant sich Bahn AG und Bund hier so lange aus
der Affäre ziehen konnten um letztendlich doch die längst fällige
Zeche zu bezahlen, erstaunt nun doch. Hinzu kommt die unglaubliche
Dreistigkeit andere - Länder oder Kommunen - finanziell mit ins Boot
ziehen zu wollen. Die bundesweite "Volksweisheit" "die Bahn macht
was sie will" hat eindrucksvoll Bestätigung gefunden.
Aber was kommt noch (nicht)? Harald Jeschke |
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Empörung in Duisburg-Neudorf:
"Wir schämen uns für Bund und Bahn!" |
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Duisburg, Oktober 2011 -
Im Bereich Duisburg-Neudorf
leben
entlang mehrerer Güterzugstrecken Menschen seit Generationen mit der Bahn und kamen sozusagen mehr als
ein halbes Jahrhundert lang gut damit klar. Das hat sich seit
Annfang 2001 radikal verändert. DBNetz hatte auch im Zuge der
Interoperabilität - EU-Forderung an die einzelnen Nationen - die
Bahnstrecken erstens für die internationale Durchfahrten öffnen
müssen, andrerseits aber auch konzentriert Strecken bedient. So auch
die drei Güterzugstrecken, die Duisburg-Neudorf kreuzen.
Diese werden seitdem exzessiv genutzt. Von der Bahn auch in
Landgerichtsprozessen zwangsweise veröffentliche Zahlen mit rund 240
Zügen - also laut Planfeststellung irgendwann in den 50er oder
1960er Jahren - höchstzulässiger Frequentierung genutzt. Bei
insgesamt drei sich zudem kreuzenden Strecken bedeutet das auch nach
der Wirtschaftskrise 2008 bis 2010 rund 200 000 Züge jährlich. Und
das in einem Umkreis von 250 Meter Luftlinie sowie der angrenzenden
Bundesautobahn A3 (Kreuz Duisburg-Wedau - Duisburg-Kaiserberg) mit
140 000 Autos am Tag. Das zusammen ergibt eine Belastung von Lärm-,
Erschütterungs- und Feinstaubbelastungen, die europäische
Spitzenwerte erreicht.
Der
Kampf des Bürgervereins Duisburg-Neudorf hat nun die Lärmsanierung
von zwei Strecken (2323 entlang einer Grundschule) und 2321 in einer
Gesamtlänge von 1,9 Kilometern geführt. Da weder DBProjektbau noch
DBNetz oder das EBA die Bürger im Detail informierten, wo was
passiert, gab es diese Informationen nur durch besondere Recherchen.
Dabei stellte sich Anfang 2010 heraus, dass es eine Lücke von
ungefähr 85 Meter in einem höchst sensiblen Bereich gibt. Dieser
Bereich wird bei der Einfahrt von einer Böschung einer
Autobahn-Zufahrtstraße mit Schwerlastverkehr auf der westlichen
Seite begrenzt. Im Osten stößt dieser Wohnbereich an die
Lärmschutzwand der A3. Und exakt dort klafft die Lücke. Der damalige
Ingenieur von DB-Projektbau Wefringhaus sprach von maximaler
Restbetroffenheit.
Genau das wird seitens des Bundesverkehrsministeriums dem
Bundestags-Petitionsausschuss, den der Bürgerverein auf Anraten
einer Mitarbeiterin im Kanzleramt angerufen halte, so bei dem
Kosten-Nutzen-Verhältnis zu Felde geführt. Dabei wird aber eine
ganze Reihe - eigentlich dutzende von Familien an der Straße entlang
der A3, hier Lotharstraße - erst gar nicht berücksichtigt - eben
wegen des Kosten-Nutzen-Verhältnis. Heißt im Klartext: Es leben aus
der Sicht der genehmigenden Behörde zu wenig Menschen für so einen
Lückenschluss von geschätzt 85 Metern in diesem Bereich. Zur
Klarstellung: Diese Information erhielt der Bürgerverein aufgrund
eigener Recherche, nicht von der planenden Institution geschweige
denn vom Ministerium. Dabei bleibt das gravierende und bedrohende
Übel mit der Erschütterungen total außen vor. "Sie können ja
klagen", heißt es wieder Menschen verachtend vom leitenden
DBNetz-Mitarbeiter.

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Der Bereich des gelben Pfeils bedeutet keine Lärmschutzwand. Hier
wird der Schall in diesem Trichter ungehindert zwischen Böschung und
Lärmschutzwand A3 ungehindert, eigentlich dann sogar verstärkt zur
Belastung. Das meint der gesunde Menschenverstand aber auch mit
der Technik vertraute Unternehmer.

Hier leben keine Wut-Bürger, aber im Moment absolut frustrierte
Menschen über die unsensible Vorgehensweise, Lapidar-Erklärungen
eines Staatssekretärs, eines hohen Beamten aus dem
Bundesverkehrsministeriums, dem Leiter des Referats für Lärmschutz
Schiene, der Bürgeranfragen bzw. den Bereich Erschütterungen ganz
herausnimmt und wenn man mit ihm spricht, die Antwort bekommt, man
könne ihm ja noch einmal schreiben.
Oder von der DBProjektbau lesen zu müssen, was vor Einseitigkeit trieft. So wecken Sie kein Demokratieverständnis bei den Menschen. Hier wird nicht gegen die Bahn gearbeitet, aber
ganz sicher für die mit den Auswirkungen von „Bibeln“ wie „Planfeststellungen“, die hier gemacht worden sind, als diese Strecke noch mit der „Draisine bedient wurde“, so das Zitat eines hochrangigen EBA-Beamten. Es betrifft einige Dutzend Familien!
Genauer gesagt haben knapp 100 Anwohner ein Protestschreiben an den
Bundestags-Petitionsausschuss unterzeichnet.
Der Bürgerverein weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit Anwohnern beim Lärmschutzbeauftragten der Stadt Duisburg die gesamte Situation an der Strecke 2131 durchgesprochen hatte. Aus den Unterlagen der Stadt Duisburg –
soweit wir Einsicht nehmen durften – geht hervor, dass die Schallschutzwand bis zum Tunnel der Koloniestraße führen sollte. Der städtische Vertreter informierte uns auch, dass er den Sanierungsverlauf vom Spielplatz Kammerberg, entlang des Sportvereins TuRa 88 Duisburg als dringend gegeben ansah, was wir auch begrüßten. Die Stadt Duisburg hat – so unserer Kenntnisstand – auch deshalb die gesamte Lärmschutzmaßnahme vom Kammerberg bis hin zur Durchfahrt nach Wedau/Tunnel Koloniestraße
bei der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung so gesehen und berücksichtigt bzw. in der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Bau der Lärmschutzwände formuliert. Für den Bürgerverein und betroffene Anwohner stellt sich die Situation wie folgt dar: Das Bundesverkehrsministerium sowie das Eisenbahn-Bundesamt stimmten der Lärmsanierungsmaßnahme mit den angegebenen Schallschutzwänden in einem Bereich zu, der nicht unmittelbar von Wohnbebauung betroffen ist. Im Umkehrschluss wurde zum
Entsetzen der Anwohner festgestellt, dass den Behörden das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den betroffenen Hausnummern wichtiger ist und Sie die Menschen der Steinbruch- und Lotharstraße bei den angegebenen hohen Hausnummern als nicht schutzbedürftig einstufen. Es handelt sich um einen Lückenschluss von rund
100 Metern Länge der rundweg abgelehnt wird, was aus Sicht der betroffenen Anwohner und des Bürgervereins schlichtweg ein Skandal ist. Die Betroffenen finden es unerträglich, weil es hier um
erhebliche gesundheitliche Einschränkungen der betroffenen Anlieger geht, weil Kinder Ängsten durch die erdbebenähnlichen Erschütterungen - seismologische Werte auf der Richterskala von 4,0 bis 4,5 - ausgesetzt sind und was am Schlimmsten ist – wenn lebensgefährliche Situationen durch herabfallende Dachziegel, zersplitternde Duschkabinen neben einem Säugling und mehr völlig lapidar mit „die Strecke ist planfestgestellt abgetan werden. Das nennen die Betroffenen schlicht menschenverachtend! Es ist
schon erstaunlich, dass ein Eisenbahnbundesamt, das immer über zu wenig Personal und zu geringe Finanzausstattung klagt, zur Ausübung eines Bürgertelefons herangezogen wird. Wenn man diese Einrichtung jedoch anspricht, um von schlimmsten Erschütterungen mit Gebäudeschäden spricht, kann das nicht angenommen werden, da dieses Bürgertelefon ja ausschließlich für Zugverspätungen und Ticketprobleme ins Leben gerufen wurde.
Guten Tag Herr Bundesminister Ramsauer. Das ist ein Schlag ins Gesicht
für 16 Millionen Bundesbürger, die vom Schienenverkehr bedroht sind.
Es ist von Bundestags-Petitionsausschuss für ein bundesweit bekanntes Problem nie versucht worden, unabhängige Studien anzuregen – beispielsweise durch das im Revier mit Bergschäden befassten Institut DMT – Deutsche Montantechnologie – oder Erschütterungen im Bauwesen. Dies alles hatten die Bürger erwartet, nicht aber eine so schleppende Geschichte mit unzureichenden Recherchen, Beamten und Ministerien die ihre
Aufgabe für die Bürger nicht wahrnehmen oder sogar wie die Bahn erklärt „klagen sie doch!“ Den Menschen bleiben zwei Möglichkeiten: Zum einen weiter massiv in die Öffentlichkeit zu gehen und anzuprangern, dass Mandatsträger ihre Funktion nicht wahrnehmen und schützenswertes Gut wie Kinder nicht schützen können oder wollen. Zum anderen zum Wahlboykott aufrufen, da die Politik nicht in der Lage ist, die Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren zu schützen, weil diese Republik ja anscheinend
auch „planfestgestellt“ ist.
Viele Menschen - und es werden täglich mehr Initiativen und Vereinigungen - sagen es erneut sehr laut: "Wir schämen uns für Bund und Bahn!"
Die Betroffenen finden es unerträglich, weil es hier um erhebliche
gesundheitliche Einschränkungen der betroffenen Anlieger geht, weil
Kinder Ängsten durch die erdbebenähnlichen Erschütterungen -
seismologische Werte auf der Richterskala von 4,0 bis 4,5 -
ausgesetzt sind und was am Schlimmsten ist – wenn lebensgefährliche
Situationen durch herabfallende Dachziegel, zersplitternde
Duschkabinen neben einem Säugling und mehr völlig lapidar mit „die
Strecke ist planfestgestellt abgetan werden. Das nennen die
Betroffenen schlicht menschenverachtend!
Und laut EBA und DBNetz AG wurde nach Hinweise des Bürgervereins im
Oktober 2010 ein größerer Flächenschaden beim östlichen Gleich
festgestellt - einzelne Maßnahmen führten eher zur
"Verschlimmbesserung"! Ein neues Gleis wie auf der westlichen Seite
sei vorerst nicht in Sicht, ließ DBNetz verlauten. Laut Grundgesetz
und dem BGB wird jeder in Deutschland bestraft, wer andere Menschen
schädigt, deren Gesundheit oder gar Leben in Gefahr bringt oder
Zerstörungen herbeiführt. Die Glaubwürdigkeit an Gerichte, Politik
und Betreiber ist schon lange dahin, Verantwortliche wie Bahnchefs,
Bundesverkehrsminister oder Betreiber verstecken sich hinter
Planfeststellungen aus grauer Vorzeit der Logistik.
Es ist schon erstaunlich, dass ein Eisenbahnbundesamt, das immer
über zu wenig Personal und zu geringe Finanzausstattung klagt, zur
Ausübung eines Bürgertelefons herangezogen wird. Wenn man diese
Einrichtung jedoch anspricht, um von schlimmsten Erschütterungen mit
Gebäudeschäden spricht, kann das nicht angenommen werden, da dieses
Bürgertelefon ja ausschließlich für Zugverspätungen und
Ticketprobleme ins Leben gerufen wurde.
Guten Tag Herr Bundesminister Ramsauer. Das ist ein Schlag ins
Gesicht für 16 Millionen Bundesbürger, die vom Schienenverkehr
bedroht sind.
Es ist von Bundestags-Petitionsausschuss für ein bundesweit bekanntes Problem nie
versucht worden, unabhängige Studien anzuregen – beispielsweise
durch das im Revier mit Bergschäden befassten Institut DMT –
Deutsche Montantechnologie – oder Erschütterungen im Bauwesen.
Dies alles hatten die Bürger erwartet, nicht aber eine so schleppende
Geschichte mit unzureichenden Recherchen, Beamten und Ministerien
die ihre Aufgabe für die Bürger nicht wahrnehmen oder sogar wie die
Bahn erklärt „klagen sie doch!“
Den Menschen bleiben zwei Möglichkeiten: Zum einen weiter massiv in
die Öffentlichkeit zu gehen und anzuprangern, dass Mandatsträger
ihre Funktion nicht wahrnehmen und schützenswertes Gut wie Kinder
nicht schützen können oder wollen. Zum anderen zum Wahlboykott
aufrufen, da die Politik nicht in der Lage ist, die Menschen vor
gesundheitlichen Schäden und Gefahren zu schützen, weil diese
Republik ja anscheinend auch „planfestgestellt“ ist.
Viele Menschen - und es werden täglich mehr Initiativen und
Vereinigungen - sagen es erneut sehr
laut:
"Wir schämen uns für Bund und Bahn!"
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...und
täglich werden es mehr |
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„Lärmschutz
Biederitz“ ist eine Bürgerinitiative, die sich vor ca. einem
Jahr gebildet hat und rund 450 Unterstützer zählt. Ca. 350 davon
haben darüber hinaus einen Verein gegründet, dem allerdings die
Gemeinnützigkeit versagt worden ist. Der Verein wird von einem
fünfköpfigen Sprecherrat unter Leitung von Dirk Matzke geführt.
Viele Einzelheiten sind unserer Homepage
www.laermschutz-biederitz.de zu entnehmen.
Der Widerstand richtet sich im Kern gegen einen
Planfeststellungsbeschluss der Bahn, mit dem der ostwärtige
Eisenbahnknoten Magdeburg ausgebaut werden soll, ohne dass den von
Lärm und Erschütterung betroffenen Gemeindemitgliedern ein aktiver
Lärmschutz zugesagt worden ist. Wir wenden uns also nicht gegen den
Ausbau schlechthin, der zunächst eine neue Brücke über die Ehle
(kleiner Wasserlauf am Westrand unseres Ortes) und wenige Hundert
Meter Gleisertüchtigung beinhaltet, sondern gegen die Versagung des
angemessenen Lärmschutzes. Gegenwärtig unterstützen wir finanziell
und moralisch vier betroffenen Anlieger, die vor dem
Oberverwaltungsgericht Magdeburg gegen den
Planfeststellungsbeschluss klagen. Diese Art der Betätigung hat uns
auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gekostet.
Bürgerinitiative
Berlin Nord/Ost „Gesund leben an der Schiene“ e.V. (BINO),
Gegründet: (1. Sitzung des Gründungsausschusses) 29.03.2010
Vereinsgründung: 01.11. 2010
Anerkennung als gemeinnütziger Verein: im April 2011
Anzahl der eingetragenen Mitglieder: 73
Anzahl der eingetragenen Interessenten: 352 (incl. Mitglieder)
Vorstand:
Vorsitzender: Herr Dietrich Peters,
E-Mail: Berlin-NO-Schiene@web.de
stellv. Vorsitzender: Herr Ralf Driesener,
E-Mail: info@ralf-driesener.de
zuständig für Pressearbeit: Ingrid Mehlhausen, 030/9433176,
E-Mail: ingridmehlhausen@web.de
In diesem Jahr haben wir in drei großen Bürgerforen inhaltliche und
politische Schwerpunktarbeit zum Thema Lärm geleistet. Bei den
Veranstaltungen waren zwischen 210 bis 260 Bürgerinnen und Bürger
anwesend, wobei wir zwischen 20-30 % von Ihnen wiederholt begrüßen
konnten.
Themen der durchgeführten Foren:
28.2.2011 "Bahn trifft auf Wirklichkeit"
30.5.2011 “Gesundheit und die Deutsche Bahn AG”
29.8.2011 “Die Parteien und die Deutsche Bahn AG”
Unsere nächsten Ziele sind:
- Die Einforderung und Umsetzung unserer Forderungen gegen die DB AG
und alle Netzbetreiber.
- Die Vernetzung und Planung gemeinsamer Aktionen mit anderen
Bürgerinitiativen
deutschlandweit.
- Die Realisierung „überwachtes Gleis“ durch die DB AG.
- Errichtung einer Messstation und die Auswertung/Nutzung der Daten.
- Die Unterstützung der Gründung einer weiteren Bürgerinitiative in
Pankow. (Bereich:
Damerow - Granitz - Florastraße in Berlin-Pankow)
- Unterstützung des RBB für einen Filmbericht im Fernsehen, den Lärm
an der
„Stettiner Strecke“ betreffend.
- Gestaltung einer eigenen Webseite des Vereines.
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Schienengüterverkehr nimmt im ersten Halbjahr 2011 um 8,1 % zu |
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Duisburg, 1. September 2011 - In den ersten sechs Monaten des
Jahres 2011 wurden auf dem deutschen Schienennetz Güter mit einem
Gesamtgewicht von 188,0 Millionen Tonnen befördert. Wie das
Statistische Bundesamt weiter mitteilt, entspricht dies im Vergleich
zum ersten Halbjahr 2010 einer Zunahme von 8,1 %. Das
Vorkrisenniveau des ersten Halbjahrs 2008, als die Transportmenge im
Schienengüterverkehr bei 189,8 Millionen Tonnen lag, wurde damit
fast wieder erreicht. Im bisherigen Jahresverlauf hat sich die
Zunahme allerdings abgeschwächt: Während in den ersten drei Monaten
der Zuwachs gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum noch bei
10,6 % lag, ist das Transportvolumen von April bis Juni nur noch um
5,8 % gestiegen.
Zum Anstieg im ersten Halbjahr 2011 trug maßgeblich der
Binnenverkehr mit einer Zunahme von 9,4 % bei: Mit 127,8 Millionen
Tonnen lag die Transportmenge hier deutlich über dem 1. Halbjahr
2008 (118,4 Millionen Tonnen). Die zweitwichtigste
Hauptverkehrsverbindung, der Empfang aus dem Ausland, stieg
ebenfalls überdurchschnittlich um 8,6 %, blieb aber noch hinter der
im ersten Halbjahr 2008 erreichten Menge zurück. Gleiches gilt auch
für den grenzüberschreitenden Versand, der um 5,5 % im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum zunahm. Der Durchgangsverkehr ging um 5,5 %
zurück.
Nach Güterarten legte der Transport von Erzen, Steinen, Erden und
sonstigen Bergbauerzeugnissen (+ 20,9 %) am stärksten zu.
Zweistellige Zuwächse wurden auch für sonstige Produkte (+ 13,3 %)
sowie Metalle und Metallerzeugnisse verzeichnet (+ 13,1 %). Diese
drei Güterarten erbrachten 55 % des Gesamttransportes. Für alle
anderen Güterarten wurden unterdurchschnittliche Zuwächse
beziehungsweise Rückgänge beobachtet. Wie schon im ersten Quartal
2011 erfolgte die Ausweisung der Güterarten nach der neuen
Güterklassifikation NST-2007.
Die erbrachte tonnenkilometrische Leistung, die neben der absoluten
Transportmenge auch den auf dem deutschen Schienennetz
zurückgelegten Weg berücksichtigt, hat sich mit + 8,5 % ähnlich wie
die Transportmenge entwickelt, liegt aber mit 56,9 Milliarden
Tonnenkilometer noch unter dem Vorkrisenniveau des ersten Halbjahrs
2008.
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Änderung am Allgemeinen Eisenbahngesetz stärkt
Herstellerverantwortung
Ramsauer: Bessere Züge schneller aufs Gleis |
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Duisburg, 24. August 2011 - Das Fünfte Gesetz zur Änderung des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes wurde heute im Kabinett beschlossen.
Mit den Änderungen werden die Hersteller von Zügen künftig per
Gesetz stärker in die Verantwortung für Sicherheit und Qualität
ihrer Produkte genommen. Bisher waren dafür allein die Betreiber
verantwortlich.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Wir brauchen gute und leistungsfähige Züge in ausreichender Zahl
für einen flächendeckend guten Schienenverkehr in Deutschland.
Künftig werden die Hersteller ihren Teil der Verantwortung für die
Sicherheit und Qualität ihrer Züge tragen. Das wird für bessere Züge
sorgen und den Herstellungsprozess beschleunigen. Mehr und bessere
Züge auf unseren Schienen: Das ist für alle Bahnkunden gut.“"
Mit der Gesetzesänderung ist nach der Einführung des "Handbuchs
Eisenbahnfahrzeuge" im Mai ein weiterer wichtiger Schritt getan,
Engpässe beim rollenden Material langfristig und dauerhaft zu
beheben. Durch den Ausfall von störanfälligen Zügen und langwierige
Beschaffungsprozeduren fehlen der Bahn immer wieder Züge, was zu
Verzögerungen im Fahrplan führen kann.
Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller zwar die
Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges beantragen, die
Sicherheitspflichten liegen aber auf Seiten der Eisenbahnen und
Halter von Eisenbahnfahrzeugen. Dies rührt noch aus den bisher
üblichen Abläufen her, dass Fahrzeuge nur auf Bestellung der
Eisenbahnen oder Halter und auf der Grundlage von
Lasten-/Pflichtenheften der Besteller (Betreiber) gefertigt wurden
und auch nur der Betreiber die Zulassung/Abnahme eines Fahrzeuges
beantragen konnte.
Im Rahmen der Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarktes
haben insbesondere auch die Hersteller mehr Möglichkeiten für eine
bessere Positionierung im Markt und die Möglichkeit der Beantragung
einer Genehmigung zur Inbetriebnahme erhalten. Als eine Folge können
Hersteller nunmehr eigenverantwortlich (ohne Beteiligung eines
Betreibers) Fahrzeuge herstellen.
Diesem Umstand wird Rechnung getragen und das Allgemeine
Eisenbahngesetz (AEG) geändert, damit neben den Eisenbahnen und den
Haltern von Eisenbahnfahrzeugen jetzt auch den Herstellern die
Verantwortung dafür zugewiesen wird, dass Fahrzeuge den
Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme genügen. Die Verantwortung bezieht sich demnach
nicht auf den Ablauf des Bauprozesses, sondern auf das Bauprodukt.
Mit der Änderung des AEG wird diese Verantwortung demjenigen
zugewiesen, der den Antrag auf Genehmigung stellt.
Diese Änderung soll Anfang 2012 in Kraft treten.
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Lärmsanierung in Neudorf
hat begonnen: Lärm gegen Güterstreckenlärm |
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Duisburg, 19. August 2011 -
Duisburg, 19. August 2011 - Mehr als acht Jahre
bemühte sich der Bürgerverein Duisburg-Neudorf um die
Lärmsanierung von gleich zwei von drei Güterzugstrecken in
Neudorf. Nach Intervention bis zum Bundespräsidenten, dem
Bundesverkehrsministerium, dem Bundestags-Petitionsausschuss
sowie beim Präsidenten des Eisanbahnbundesamtes und der
Gründung der Umweltvereinigung AGUS (Alliance gegen
Umweltschäden durch Schienengüterverkehr) wird nun gebaut.

1,9 Kilometer Lärmschutzwände werden an zwei Güterstrecken
installiert. Nach dem schon im Februar 2011 begonnenen
Vorarbeiten geht es ab heute Nacht an die Umsetzung.
Begonnen wird am Kammerberg. Von dort geht es in den
nächsten 13 Wochen durch ein Unternehmen aus Eisenach bis
zur Waldstraße.

"Sollten wie vom Betreiber DBV Netz wegen der Takte auf der Güterstrecke
nicht nur nachts arbeiten dürfen und wenn die Witterung
mitspielt, könnten wir die lange Wand bis Dezember
installiert haben", so die Leitende Ingenieurin Frau Tittel
vom federführenden Unternehmen für Lärmsanierungen an
Güterstrecken DBProjektbau in Köln.
Anschließend könnte je
nach Witterung mit der Installierung der Lärmschutzwände im
Bereich der vor allem in der Nacht stark
frequentierten Strecke an der Lothar- , Waldhorn- und
Steinbruchstraße begonnen werden.

Harald Jeschke
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Bundesverkehrsministerium und Bahn planen Einführung eines
lärmabhängigen Trassenpreissystems |
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Duisburg, 5. Juli 2011 -
Eckpunktevereinbarung regelt Bonus
für Güterwagen mit lärmgeminderter Bremstechnologie • Wichtiger
Schritt für eine spürbare Verringerung des Schienenverkehrslärms
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die
Deutsche Bahn AG planen die Einführung eines lärmabhängigen
Trassenpreissystems zum Dezember 2012. Eine entsprechende
Eckpunktevereinbarung haben Bundesverkehrsminister Dr. Peter
Ramsauer und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Dr.
Rüdiger Grube, heute unterzeichnet.
Der Schienenlärm soll damit deutlich und dauerhaft verringert
werden. Das lärmabhängige Trassenpreissystem sieht höhere Entgelte
für Züge ohne Flüsterbremsen vor und einen Bonus für Güterwagen, die
auf lärmmindernde Technologie umgerüstet werden. Durch die Umrüstung
kann die Lärmbelastung mittelfristig bis zu 10db(A) reduziert
werden. Der Bonus wird direkt an die Wagenhalter ausgezahlt.
Finanziert wird dies acht Jahre lang durch einen Bundeszuschuss.
Damit wird das lärmabhängige Trassenpreissystem zu gleichen Teilen
durch den Eisenbahnsektor und die öffentliche Hand finanziert. Bei
rund 180.000 umrüstbaren Wagen in Deutschland betragen die Kosten
für die Umrüstung über 300 Millionen Euro.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Wir werden den Schienenlärm deutlich und spürbar verringern. Durch
die Einführung von lärmabhängigen Trassenpreisen werden wir in einem
Zeitraum von acht Jahren den Großteil der hier verkehrenden
Güterzüge auf Flüstertechnik umgerüstet bekommen. Damit wird es
überall leiser, nicht nur auf bestimmten Strecken."
Die DB Netz AG will das lärmabhängige Trassenpreissystem zum
Fahrplanwechsel 2012/13 einführen.
Bahn-Chef Grube erklärte dazu:
"Die Verringerung des Schienenverkehrslärms ist gemeinsames Ziel von
Bundesregierung und DB AG. Dies ist im Interesse der Anwohner an
Schienenstrecken und eines leistungsfähigen Schienengüterverkehrs,
den wir zur Bewältigung des kommenden Verkehrswachstums auch unter
der Maßgabe der Erreichung von CO2-Zielen dringend brauchen."
BMVBS und DB AG unterstützen bereits jetzt die Umrüstung bestehender
Güterwagen mit der sogenannten LL-Sohle. Unter Federführung des
internationalen Eisenbahnverbandes UIC beteiligen sich zudem
insgesamt 30 europäische Bahnen und weitere Partner aus der
Industrie am europäischen Zulassungsverfahren dieser "Flüsterbremse"
durch die Testfahrten des "Europazugs".
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Erschütterungen -
Oder: Schlimm - schlimmer DB Netz und EBA |
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Duisburg, 31. Mai 2011 - Ob es demnächst Strafanzeigen gegen
Bahnchef Grube, Bundesverkehrsminister Ramsauer oder gar
Kanzlerin Merkel geben könnte ist denkbar, hat es auch in
einigen Fällen immer wieder gegeben. Zudem kann auf umfangreiche
Korrespondenz mit Ministerien, Bundestagspetitionsausschuss und
Richter zurückgegriffen werden. Fazit. Die Bedrohung ist
geblieben, die zum Teil Menschen verachtenden Aussagen
ebenfalls.
Das muss so in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Dutzendfach werden Proteste, Kongresse sehr gern von Landtags-
und Bundestagsabgeordneten zum Anlass genommen, den
gesundheitlich und psychisch stark gefährdeten Menschen und
ganzen Regionen den Rücken zu stärken - im Bundestag und in der
Fraktion scheitert das Wohlwollen fast immer. Die Lobbyisten aus
Logistik, Transport und Bahnbetreibern ist immens stark, wissen
Frau Merkel und das Ministerium im Rücken. Da hilft die Politik
der ganz kleinen Schritte in Sachen Lärmsanierung in Deutschland
wenig. Die Unfälle auf den Schienen mit Gefahrguttransporten
zeigten zudem krass, wie schwach das EBA aufgestellt ist. Teure
Hochglanzbroschüre in Jahresberichten über Tätigkeitsberichte
helfen da wenig, verärgern nur.
In fast allen Fällen der Unfälle, Bedrohungen durch
Erschütterungen und Lärm werden die Nöte und Ängste der 16
Millionen Anwohner von Güterzugstrecken nicht ernst genug
genommen und wird nach wie vor viel zu schnell gerast.
Sie
rufen wegen gravierender Erschütterungsprobleme beim zuständigen
Eisenbahnbundesamt an und müssen um 14:52 Uhr hören, dass aber
doch in acht Minuten die Kernarbeitszeit endet! Sie bemängeln
schriftlich einen Streckenabschnitt, der mit Schäden versehen
ist und für enorme Erschütterungen mit Rissen in Gebäuden sorgt
und für herunterfallende Gegenstände, die Menschen schwer
verletzen oder gar töten können. Nach Wochen erfolgt eine
Antwort, dass nach gutachterlicher Betrachtung ein größerer
Flächenschaden vorliegt. Die Behebung des Schadens erfolgte nach
erneuten Intervenieren nach SIEBEN MONATEN - und das nicht in
Gänze. Die schweren Erschütterungen nebst bedrohlich starken
Körperschall gibt es nach wie vor.
Ein
von Minister Ramsauer eingesetzter Lärmschutzbeaufragter im
Bonner Ministerium beantwort Bürgerbriefe hierzu überhaupt
nicht. Auf die Frage warum er das Thema nicht beantwortet hatte
kommt die lapidare Antwort: "Schreiben sie doch noch mal neu!"
Die
Summe der Negativ-Berührungen mit diesem Kontrollorgan und
nachrangiger Behörde des Bundesverkehrsministeriums ist
gravierend und wirft ein schlechtes Licht auf den
Bundesverkehrsminister. Kurzum: "Wir schämen uns für Bund und
Bahn!"
Der
Frust bei den Anwohnern wird unendlich gesteigert. Die
Wutbürgerbezeichnung trifft flächendeckend so zu - dass keiner
dieser Menschen mehr Vertrauen in die Politik hat. Aktionen
gegen Abgeordnete, die Ministerien werden im Ton schärfer und
die Forderung, bei allen Wahlen den Boykott zu leisten greift um
sich. Auch wird über gemeinsame Aktionen mit
Umweltorganisationen wie Greenpeace nicht nur leise nachgedacht.
Fazit:
Politik und Behörden sowie Richter nehmen die Menschen nicht
mit, lassen es zu, dass Menschen Schäden an Körper, Geist und
Materialien nehmen. Das ist der Skandal Frau Merkel. Sorgen Sie
dafür, dass in den vorgenannten Bereichen Menschen für Menschen
tätig werden und handeln sie: Ersetzen sie Marionetten.
1. Ja, Bahnlärm macht
krank! Die Gesamtheit der heute vorliegenden
wissenschaftlichen Evidenz lässt keinen Zweifel daran, dass
Bahnlärm, wie er von den durchschnittlich 40 Jahre alten
Güterwaggons verursacht wird, zu einer signifikanten Erhöhung
der Gesundheitsrisiken und insbesondere zu koronaren
Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Herzinfarkten und
Schlaganfällen führt. Bei Lärmsituationen wie im Oberen
Mittelrheintal muss man von fahrlässiger Körperverletzung
ausgehen, denn die täglich veröffentlichten Messergebnisse
zeigen Lärmwerte, die bis zu 30 dB(A)! über den von der WHO und
anderen Organisationen empfohlenen Maximal- und Mittelungspegeln
liegen. Diese Situation droht aufgrund des Ausbaus zum
europäischen Güterverkehrskorridor auf der gesamten
Rheintalstrecke, vom Ober- und Hochrhein bis zum Niederrhein,
und macht ein ganzes Bündel von Maßnahmen zwingend und sofort
notwendig.
2. Ja, das
Immissionsschutzgesetz und die 16.
Bundesimmissionsschutzverordnung sind veraltet und dringend
novellierungsbedürftig. Der Gesetzgeber
verharrt hier in einer ebenfalls als fahrlässig und
verfassungsrechtlich bedenklichen gesetzgeberischen Abstinenz,
die in ihrer Konsequenz die Bürger nur unzureichend vor
gesundheitlichen und materiellen Schäden schützt, zugunsten
einer bundeseigenen Bahn bzw. ihrer Kunden. Insbesondere die
schalltechnischen Grundlagen und Grenzwerte der derzeitigen
Gesetze und Verordnungen entsprechen nicht mehr den heutigen
Verkehrsverhältnissen.
Immer noch – nach 35 Jahren Bundesimmissionsschutzgesetz –
werden den Menschen an bestehenden Bahnlinien (und das ist die
Mehrzahl der Strecken) Lärmwerte zugemutet, die über 100 dB(A)
in der Spitze gehen, ohne dass es einen Rechtsanspruch auf
Schutz vor diesem Lärm gibt.
Immer noch rechnet die Bahn mit einem Mittelungspegel,
der die Spitzenwerte der Lärmimmissionen vorbeifahrender Züge
rechnerisch um bis zu 20 dB(A) reduziert, das heißt auf ein
Viertel der Lautstärke zurückrechnet.
Immer noch wird von diesem Wert dann auch noch ein
Schienenbonus von 5 dB(A) abgerechnet, für den es nach
heutigen Maßstäben, vor allem nachts, überhaupt keine
Berechtigung mehr gibt.
Immer noch gilt die Regel, dass nur bei wesentlichen Änderungen
an der Strecke ein Lärmschutzanspruch entsteht. Wobei als
„wesentlich“ praktisch nur der Neubau einer Strecke oder eines
zusätzlichen Gleises gilt. Wenn sich also der Verkehr auf einer
bestehenden Strecke verdoppelt oder vervierfacht, ist das keine
„wesentliche Änderung“. Ebenso wenig sieht man es als
„wesentlich“ an, wenn – wie linksrheinisch geschehen – auf einer
Strecke, auf der nachts kaum Güterverkehr stattfand, plötzlich
mehr als 100 Güterzüge mit ohrenbetäubendem Lärm fahren.
Für den Bereich der Erschütterungen, die das Leben an
Bahnstrecken unerträglich machen können, gibt es bisher so gut
wie überhaupt keinen Schutz. Denn nach dem Gesetz gibt es
sie nicht. Entsprechend sind für Bestandsstreckenschutz,
Schienenbonus, Mittelungspegel in Kombination mit
A-Filter-Bewertung sowie für die Definition der „wesentlichen
Änderungen“, zusätzlichen Schutz vor Erschütterungen, etc.
kurzfristig neue gesetzliche Regelungen gefordert. Die
Bundesregierung muss das Thema Schutz vor Lärmimmissionen
endlich ernst nehmen und aus dem Investitionsschutzgesetz wieder
ein Immissionsschutzgesetz machen. Lärm als lästig zu
bezeichnen, stammt aus einer Zeit, als nachts so gut wie keine
Güterzüge fuhren.
3. Ja, das Lärmproblem ist
ohne weiteres und mit vertretbarem finanziellem Aufwand lösbar.
Die technischen Möglichkeiten beginnen bei einer Instandsetzung
des veralteten bis defekten Fuhrparks und reichen über moderne
und innovative Maßnahmen an der Strecke bis hin zu neuen
Trassenführungen und Fahrplan- Regulierungen wie
Nachtfahrverboten. Die Kongressteilnehmer, die durchweg „pro
Bahn“ sprachen, waren sich einig, dass nur eine leise Bahn auch
eine gute und erfolgreiche Bahn sein kann, weil sich mit
technisch veraltetem und lautem Material der Wettbewerb mit
Straße, Schiff und Flugzeug nicht gewinnen lässt.
Subventionen und Protektionismus des Bundes führen ganz im
Gegenteil zu einem veralteten und teilweise desolaten System,
weil das Geld nicht in die Infrastruktur und in neue
Fahrzeugtechnik geflossen ist, sondern in teilweise dubiose
Prestigeobjekte und Auslandsinvestitionen, die sich noch
nachhaltig als Milliardengräber erweisen können oder schon
haben.
Die Bahn durch den Staat zu fördern ist notwenig, da die
Schieneninfrastruktur aufwendig ist und im Sinne der
Volkswirtschaft erhalten werden muss. Was nicht geht, ist das
jetzige System, dass die Bahn subventioniert wird, ohne
Kontrolle auszuüben, was mit den Milliarden geschieht. Die Bahn
kann staatlich nur dann weiter subventioniert werden (auch durch
Nahverkehrstarife), wenn sie über alle Planungen und Ausgaben
rechtzeitig und umfassend informiert. Damit wird auf eine
absolut desolate Informationspolitik und Geheimniskrämerei
hingewiesen, die bereits bis zum Abhörskandal geführt hat und
aus der man bis heute keine Konsequenzen gezogen hat. Offenbar
ist die Bahn inzwischen mächtiger als die Politik, und die
Politik ist aufgerufen, das umgehend zu ändern und für eine
Offenlegung aller Projektplanungen und der Verwendung von
Mitteln zu sorgen.
Als Privatunternehmen kann die Bahn nicht länger staatlich
subventioniert werden, denn das wäre eine unzulässige
Wettbewerbsverzerrung gegenüber allen anderen Teilnehmern am
Modal Split. Die Berechtigung einer aufwendigen Bahn leitet sich
vor allem aus der Umweltverträglichkeit und einer weitgehenden
Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ab. Konträr dazu gilt
die Bahn im Güterverkehr aufgrund veralteter Technik heute als
das lauteste aller Verkehrsmittel. Damit handelt sich die Bahn
ein überaus schlechtes Image bei den Bürgern ein, was der
weiteren Förderung durch den Staat extrem abträglich ist. Aus
diesen Gründen sind bei der Bahn nachhaltige Investitionen in
Schutz vor Lärm und eine neue Lärmsensibilität auch bei allen
Zulieferern als oberstes Gebot anzusehen.
4. Ja, die externen Kosten
des Bahnverkehrs werden in hohem Maße der Bevölkerung und der
Wirtschaft der betroffenen Regionen auferlegt. Angefangen bei
den Gesundheitskosten über den Wertverlust bei Immobilien bis
hin zu wirtschaftlichen Einbußen durch Arbeitsausfälle,
Tourismusschädigung etc. Hier ist dringend eine Internalisierung
der externen Kosten gefordert, das heißt, die Kosten müssen bei
den Verursachern und Nutznießern angesiedelt werden und nicht
bei der Bevölkerung und einzelnen benachteiligten Kommunen und
Regionen. Auch angesichts des zunehmenden Transitverkehrs
entstehen dadurch erhebliche Verzerrungen und Benachteiligungen.
Das Argument, der Bahnverkehr würde dadurch weniger
wett-bewerbsfähig, unterschlägt, dass Milliarden investiert
werden und die Prioritätenliste nicht immer dort enden darf, wo
es um den Bürger geht, weil dort die geringste Widerstandskraft
zu erwarten ist.
Es kann nicht mehr länger hingenommen werden, dass der Gesetz-
und Verordnungsgeber trotz seines Kontrollauftrags die erkannten
Unzulänglichkeiten der 16. BImSchV und die hieraus abzuleitenden
Gesundheitsgefahren ignoriert. Dies wiegt umso schwerer, als
dass Jahrzehnte ins Land gegangen sind und weitere Jahre
benötigt werden, um Abhilfe zu schaffen, die nur von der
öffentlichen Hand geleistet werden kann. Die öffentliche Hand
und insbesondere der Bund haben ja ein beträchtliches Interesse,
ihren Pflichten nicht nachzukommen, zu unterlassen oder gar zu
hintertreiben, weil verschärfte Anforderungen an Lärmschutz zu
erheblichen Mehraufwendungen führen. Die Verantwortung dafür
werden die regierenden Politiker und deren Parteien zu tragen
haben.
Daraus leitet sich folgende Resolution an die Bundesregierung
ab:
I. Die Bundesregierung möge
unverzüglich, wie im Koalitionsvertrag angedacht, den
Schienenbonus aufheben, denn dafür gibt es aus heutiger Sicht
keine Berechtigung mehr.
II. Die Bundesregierung möge
eine Verordnung erstellen, die bis spätestens 2018 bei allen
Fahrzeugen eine Umrüstung auf lärmarme K- oder LL-Sohle-Bremsen
bewirkt. Ab 2018 sollte ein Nachtfahrverbot für bis dahin noch
nicht umgerüstete Güterwaggons gelten.
III. Die Bundesregierung möge
in Fortführung des Konjunkturpakets 2 die „Pilotprojekte für
Lärmschutz“ weiter ausbauen und insbesondere für die
Rheinschiene mit dem Lärmbrennpunkt Oberes Mittelrheintal ein
zusätzliches Budget von 50 – 100 Mio. Euro pro Jahr
verabschieden.
IV. Die Bundesregierung möge
beschließen, das Regelsanierungsprogramm auf 250 Mio. Euro pro
Jahr aufzustocken, um im Laufe der nächsten 10 Jahre dieses
Programm abzuschließen und den betroffenen Menschen nach 35
Jahren Wartezeit (dann 45 Jahre) endlich den erforderlichen
Minimalschutz vor Lärm zukommen zu lassen.
Die Maßnahmen des Programms sollten anstelle der Standardlösung
(Fenster und Lärmschutzwände) auf kombinierte innovative
Maßnahmen umgestellt werden. Maxime muss die jeweils optimale
Ausrichtung auf die örtlichen akustischen Verhältnisse sein.
V. Die Bundesregierung möge
beschließen, dass, ähnlich wie beim Fluglärmgesetz bereits
geschehen, die Mittelungspegel-Regelung durch eine
Spitzenpegel-Regelung ersetzt oder ergänzt wird. Ausschlaggebend
darf nicht länger der Kostenfaktor, sondern muss der
Gesundheitsfaktor sein, denn Bahnlärm macht krank und kann
Menschen umbringen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zur
A-Filter-Bewertung auch eine C-Filter-Bewertung vorzusehen.
VI. Die Bundesregierung möge
beschließen, dass die Definition der „wesentlichen Änderung“
durch eine dem Schutz vor Immissionen gerecht werdenden
Definition ersetzt wird. Als „Wesentlich“ sollte danach jede
Änderung angesehen werden, die für die ansässige Bevölkerung
eine nachweisbar höhere Belastung darstellt. Die gesundheitlich
relevanten Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten
werden, wie dies heute – und das inzwischen seit 35 Jahren – an
allen Bestandsstrecken der Fall ist.
VII. Die Bundesregierung
möge beschließen, dass der Schutz vor Erschütterungen
durch die Bahn vollumfänglich in das Immissionsschutzgesetz
aufgenommen wird und mit klaren Grenzwerten und
Maßnahmenverordnungen versehen wird. Technischer Schutz vor
Erschütterungen ist wie beim Lärmschutz durch Maßnahmen an
Fahrzeugen und Trassen möglich. Im Einzelfall können auch
einzelne Häuser von Erschütterungen entkoppelt werden. |
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Eisenbahngüterverkehr steigt im ersten Quartal 2011 um 10,6% |
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Duisburg, 31. Mai 2011 - Im Eisenbahngüterverkehr in Deutschland
wurden im ersten Quartal 2011 insgesamt 92,2 Millionen Tonnen
befördert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg das
Transportaufkommen auf Schienen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 10,6%. Damit wurde der Wachstumspfad des
Jahres 2010 fortgesetzt. Im Jahr 2010 hatte in jedem Quartal das
Transportaufkommen über dem jeweiligen Stand des Vorjahres
gelegen. Trotz des neuerlichen Zuwachses im ersten Quartal 2011
konnte der bisherige Höchstwert eines ersten Quartals aus dem
Jahr 2008 (94,8 Millionen Tonnen) noch nicht wieder erreicht
werden. Im ersten Quartal 2009 war das Transportaufkommen des
Eisenbahngüterverkehrs um ein Fünftel (- 21,2%) eingebrochen.
Im Binnenverkehr war die Zunahme mit 13,3% überdurchschnittlich.
In dieser Hauptverkehrsbeziehung wurde mit 63,0 Millionen Tonnen
ein höheres Transportaufkommen als im Vorkrisenjahr 2008 erzielt
(59,0 Millionen Tonnen). Der grenzüberschreitende Versand stieg
um 4,3%, der Empfang um 7,4%. Der Durchgangsverkehr stagnierte
(+ 0,0%). Die Tonnage dieser drei Hauptverkehrsbeziehungen blieb
jeweils hinter den Vorkrisenwerten von 2008 zurück.
Das Wachstum im ersten Quartal 2011 wurde von den drei
wichtigsten Güterarten getragen. Prozentual am stärksten stiegen
mit + 30,4% Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnissen
(12,9 Millionen Tonnen). Ebenfalls überdurchschnittliche
Zuwächse erzielten die vom Aufkommen her bedeutendsten
Güterarten: Metalle und Metallerzeugnisse stiegen um 17,2% auf
17,5 Millionen Tonnen und die den kombinierten Verkehr
beinhaltenden sonstigen Produkte um 14,2% auf 18,4 Millionen
Tonnen. Das Aufkommen von Kokerei- und Mineralölerzeugnissen,
der viertwichtigsten Güterart, stagnierte allerdings bei 12,6
Millionen Tonnen und dämpfte die Entwicklung.
Die Transportleistung stieg in den ersten drei Monaten des
Jahres 2011 um 9,8% auf 27,6 Milliarden Tonnenkilometer. Sie lag
damit aber noch unter dem Wert des ersten Quartals 2008 (29,5
Milliarden Tonnenkilometer). Die Anzahl der beförderten
Container entsprach einem Wert von 1,4 Millionen TEU (Twenty-foot
Equivalent Units) - im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahm sie
um 11,9% zu. Auch hier konnte der Vorkrisenwert vom ersten
Quartal 2008 (1,5 Millionen TEU) noch nicht wieder erreicht
werden.
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Bahnlärm-Demo 7.
Mai 2011 Rüdesheim |
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Bahnlärm-Symposium zum “Tag gegen
Lärm” |
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Entschließung des
Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms |
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Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms
Der Ministerpräsident
des Landes Rheinland-Pfalz
Mainz, den 15. März 2011
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim
Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag
für eine Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des
Bahnlärms
einzubringen.
Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der
Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 881. Sitzung des
Bundesrates am 18. März 2011 zu setzen und anschließend den
Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat begrüßt die im Nationalen
Verkehrslärmschutzpaket II verankerte Absicht der
Bundesregierung, den Schienenverkehrslärm gegenüber dem heutigen
Niveau bis zum Jahr 2020 um 10 dB(A) zu senken und damit
praktisch zu halbieren.
2. Der Bundesrat sieht in der Umrüstung der Bestandsgüterwagen
auf lärmarme Verbundstoffbremsen einen zentralen Beitrag zur
Lärmverminderung an der Quelle. Er bittet die Bundesregierung,
gegenüber der europäischen Kommission darauf hinzuwirken,
dass in der europäischen TSI-Lärm, die
bisher nur Lärmgrenzwerte für neue und umgebaute Fahrzeuge
enthält, auch Grenzwerte für Bestandsfahrzeuge
festgelegt werden.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die von ihr
angekündigte Einführung lärmabhängiger Trassenpreise
schnellstmöglich zu verwirklichen, um einen wirtschaftlichen
Anreiz zur Umrüstung der Bestandsfahrzeuge auf lärmarme Bremsen
zu schaffen. Der Bundesrat verweist insofern auf seinen
Beschluss vom 24.09.2010 zur Änderung der
Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (Bundesrats-
Drucksache 553/10 (Beschluss)). Er bittet den Bund, das
Eisenbahn-Bundesamt in die Lage zu versetzen, die erforderlichen
technischen Prüfungen für die Umrüstung der verschiedenen
Fahrzeugtypen unverzüglich durchzuführen und die Genehmigungen
zu erteilen.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
in einem ersten Schritt für einen besseren
Schutz den Schienenbonus in der Nacht zu streichen und zu
prüfen, ob neben dem Dauerschallpegel ein
Spitzenschallpegelkriterium für die Nacht eingeführt werden kann,
um die Realität besser abzubilden und um die Gefahr
gesundheitlicher Schäden an besonders hoch belasteten Strecken
zu vermindern.
Die Lärmsanierungsgrenzwerte an
Schienenwegen sind im Übrigen stufenweise abzusenken. Des
Weiteren sind ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzubereiten, um
auch diejenigen lauten Fahrzeuge zu erreichen, die trotz
Einführung eines lärmabhängigen Schienenbonus sonst nicht
umgerüstet würden.
Drucksache 151/11
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Befugnis für
das Eisenbahn-Bundesamt zu schaffen, um Anordnungen zum Schutz
der Umwelt einschließlich des Schutzes der Allgemeinheit oder
der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder
erheblichen Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen zu
treffen. Das Eisenbahn-Bundesamt soll neben der Lärmkartierung
auch mit der
Aufgabe der Lärmaktionsplanung nach § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz betraut werden.
Begründung:
Zu 1.:
Das Ziel der Bundesregierung, den Schienenverkehrslärm in der
nächsten Dekade zu halbieren, wird ausdrücklich unterstützt. Die
Bundesregierung verfolgt seit mehreren Jahren für den Bereich
der Eisenbahnen des Bundes eine Politik zur Verminderung des
Lärmproblems. Die Bevölkerung insbesondere an den
Hauptabfuhrstrecken ist jedoch in Sorge, dass damit allenfalls
die zusätzlichen Lärmbelastungen aufgrund des mittel- und
langfristig weiter wachsenden Güterverkehrs gemildert werden
können.
Intensivere Anstrengungen sind daher dringlich.
Zu 2.:
Bei der Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf lärmarme
Verbundstoffbremssohlen handelt es sich auch um ein erklärtes,
allerdings noch unverbindlich verankertes Ziel der Europäischen
Kommission. Es wäre im Interesse einer aktiven Lärmschutzpolitik
konsequent, wenn sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
für eine konkrete, zeitlich gestaffelte verbindliche Einführung
von Lärmgrenzwerten für
Bestandswagen in der TSI-Lärm einsetzen würde, wie sie derzeit
für neu in den Verkehr zu bringende Fahrzeuge gelten.
Zu 3.:
Unabhängig von Regelungen in der TSI-Lärm ist es bereits jetzt
möglich, die Nutzung leiser Güterwagen über den nationalen
Trassenpreis durch einen Bonus zu belohnen und damit für die
Halter der Fahrzeuge einen wirtschaftlichen Anreiz zur
freiwilligen Umrüstung zu schaffen. Dieser Weg muss jetzt
schnell mit einem möglichst einfachen und wenig
bürokratielastigen Erfassungsverfahren entsprechend dem Beispiel
der Schweiz und der Niederlande gegangen werden. Dazu sollte der
Bund das von ihm im Jahr 2010 beauftragte und inzwischen fertig
gestellte Fachgutachten zur Verfügung stellen.
Ergänzend ist es erforderlich, dass nun endlich auch die der
Umrüstung notwendigerweise voraus gehenden technischen Prüfungen
und Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt kurzfristig
erfolgen.
Es ist im Übrigen zu bedauern, dass das Umrüstprogramm des
Bundes für 5.000 Güterwagen erst zu Anträgen für die Förderung
von 1.250 Güterwagen geführt hat und damit sehr schleppend
vorankommt.
Zu 4.:
Seit Jahren steht der bisher in der 16. BImSchV verankerte
Schienenbonus (5 dB(A)) zusammen mit dem vorgeschriebenen
Berechnungsverfahren in der Kritik, weil dabei die tatsächliche
Wirkung vor allem des nächtlichen Schienenverkehrslärms auf die
Gesundheit nicht realitätsnah erfasst wird. Aufgrund der
Forschungsergebnisse der letzten Jahre besteht für den
Gesetzgeber Anlass zu einer sachgerechten Anpassung der
Verfahren für die Geräuschbewertung.
Da ein besserer Gesundheitsschutz beim
Güterverkehrslärm insbesondere in der Nacht vordringlich ist,
ist es geboten, den Schienenbonus in einem ersten Schritt ab
2012 abzusenken und zu prüfen, ob zusätzlich zum
Dauerschallpegel Spitzenschallpegel für die Nacht eingeführt
werden können.
Dies würde auch dazu dienen, dass Umrüstentscheidungen seitens
der Wagenhalter befördert werden. Die Absenkung um mindestens 10
dB(A) bis zum Jahr 2020 kann nur erreicht werden, wenn die
Güterwagen praktisch vollständig umgerüstet sind. Soweit dies
trotz der Anreize durch lärmabhängige Trassenpreise nicht
gelingt, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu
nächtlichen Einschränkungen bzw. ein Malussystem für laute
Fahrzeuge erforderlich.
In 2010 sind bereits die Lärmsanierungsgrenzwerte für
Straßenverkehrslärm in einem ersten Schritt abgesenkt worden.
Entsprechend sind die Werte beim Schienenverkehrslärm
anzupassen.
Zu 5.:
Die Regelungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind
gegenwärtig im Wesentlichen auf Verkehrs-, Wettbewerbs- und
Sicherheits-Aspekte beschränkt. Im Unterschied zum übrigen
Verkehrsrecht enthält das AEG keine Anforderungen zum Lärm- und
Erschütterungsschutz oder zu anderen Umweltbereichen.
Die Geltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, etwa
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG), heilt dieses Defizit nicht, so dass bei dem
bestehenden hohen Sanierungsbedarf u. a. im Rahmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung die Schaffung
entsprechender Befugnisse des Eisenbahn-Bundesamtes unabdingbar
notwendig ist.
Beispielsweise ist durch eine generelle Verpflichtung zur
Schienenpflege aus Lärmschutzgründen eine kurzfristige
Lärmentlastung erreichbar, wie es beim „besonders überwachten
Gleis“ durch frühzeitiges
Schienenschleifen bei Neu- und Ausbaustrecken regelmäßig
praktiziert wird.
Eine Lärmaktionsplanung durch die Gemeinden oder die nach
Landesrecht zuständige Behörde kann nur das
Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes abbilden und
ist deshalb unzweckmäßig. Bei einer Aufgabenübertragung der
Lärmaktionsplanung auf das Eisenbahnbundesamt durch die Änderung
des § 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetz kann das Instrument
Lärmaktionsplanung mit dem
Lärmsanierungsprogramm des Bundes verzahnt werden. Das EBA kann
so ein übergreifendes Konzept für die Lärmminderung an hoch
belasteten Schienenwegen entwickeln. Die Kommunen oder die nach
Landesrecht zuständigen Stellen werden von unnötiger Bürokratie
entlastet.
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Neue Koalition in Sachen Lärmschutz
Bahnlärmkongress Boppard November 2010 |
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