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Die Schienenstrecken entwickeln sich zunehmend zu
Verkehrsschlagadern. Analog zu den Prognosen der EU werden bis 2030
60% an Schienenverkehrszuwächsen
erwartet (3 Minuten-Takt in der Nacht). Die ausgiebige Nutzung der
Schienenstrecken ist politisch gewünscht und wird weiter propagiert,
um einem Verkehrskollaps auf der Straße vorzubeugen.
Die Verlagerung der immens wachsenden Güterströme auf die Schiene
ist im Grundsatz eine sinnvolle Maßnahme und bei den politischen
Mandatsträgern. den Gebietskörperschaften wie auch bei der
Bevölkerung bisher unbestritten. Vergessen wird allerdings, dass die
massive Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene mit einem
exorbitanten Anstieg des Schienenverkehrslärms verbunden ist. Grund
dafür ist u.a., dass die Bahngesellschaffen, allen voran die
Deutsche Bahn AG, unter dem vom Gesetzgeber garantierten Schutz des
„Schienenbonus“ — die Bahn darf mehr Lärm machen als andere
Verkehrsträger - und anderer Privilegien seit Jahrzehnten nicht
gezwungen war, in leises rollendes Material zu investieren und auch
zusätzliche technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung nicht ernsthaft
weiter entwickelt hat. Es ist bezeichnend, dass durch
gesetzgeberische Maßnahmen in den letzten 30 Jahren der Flugzeuglärm
um 25 dB(A), der LkW-Lärm um 12 dB(A) und der Pkw-Lärm um 10 dB(A)
verringert wurde. Beim Schienenlärm hat sich in dieser Zeit nichts
getan.
Zwischenzeitlich wurde so das Image der Umweltfreundlichkeit, mit
dem sich die Bahn und ihre Protagonisten gerne schmücken, verspielt.
Durch die Schienenverkehrströme produzieren vorwiegend die Güterzüge
einen akustischen Schadstoffausstoß, der schon längst die Schwelle
zur Unerträglichkeit überschritten hat. Hierfür verantwortlich ist
in erster Linie der Gesetzgeber. Die Bevölkerung ist angetreten,
sich massiv gegen die Zumutungen des führenden Bahnbetreibers zur
Wehr zu setzen und gegen die Umweltzerstörungen durch
Schienenverkehr vorzugehen.
Die Alliance gegen
Umweltschäden durch Schienenverkehr will hier ein längst fälliges
Zeichen setzen!
Seit Jahren zu beobachten ist, wie sich die Diskussion um die
Entlastung der Menschen von den Negativauswirkungen des
Schienenverkehrs fruchtlos im Kreis drehen. Eine Partei nach der
anderen, eine Orts-, Kreis- oder Landesgruppe nach der anderen, ein
Kreis-, Landtags- und Bundestagsabgeordneter nach dem anderen
scheint sich mit dem Thema Bahnlärm zu beschäftigen und mit dem, was
diverse Initiativen dagegen unternehmen. Die Botschaft ist immer die
gleiche: Man betont, was man alles schon getan hat, bedauert, dass
es nicht schneller gehen kann, und ist voller Hoffnung, dass es
eines Tages besser wird. De facto passiert jedoch nichts, was
wesentlich zur Lösung des Problems beiträgt — und das ist seit 30
Jahren so. Damit die Transitschienenstrecken Europas nicht zu
unbesiedelten Frachtkanälen verkommen, besteht dringender
Handlungsbedarf, um weitere 30 Jahre Nichtstun zu vermeiden.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht eben nicht das Anliegen der
Bürger, sondern man lobt sich gegenseitig für das „Errungene“ und
stellt wie selbstverständlich die Zwänge, in die man sich selbst
durch Fehler und Versäumnisse bebracht hat, als Handlungsmaßstäbe in
den Raum. Die von den Negativauswirkungen des Schienenverkehrs —
Beeinträchtigung der Gesundheit und Verlust von Lebensqualität,
Schwächung der Wirtschaftskraft, Vernichtung von Sachwerten, etc. -
betroffenen Menschen haben beschwichtigende Schreiben,
unglaubwürdige „Erfolgsmeldungen“ und Zeit verschwendende
Diskussionen satt, die keinerlei Fortschritt bringen.
Sie sind es leid, mit „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ bei
Schieneninfrastrukturmaßnahmen abgespeist zu werden, die doch nur zu
Billiglösungen führen, die für die Betroffenen keineswegs
„wirtschaftlich“ sind. Billiglösungen sind nämlich nichts anderes
als gigantische Kostenverlagerungen zu Lasten von
Gebietskörperschaften, Kommunen, Geschäftsleuten, Bürgerinnen und
Bürgern. Es ist grotesk, dass
diese mit ihren Steuergeldern die Zumutungen auch noch
finanzieren müssen.
Der derzeit gültige Rechtsrahmen gewährt dem Schienenverkehr eine
Reihe von Privilegien, die durch den Strukturwandel und den starken
Anstieg dieser Verkehrsart längst nicht mehr gerechtfertigt sind.
Insbesondere die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) ist
dringend novellierungsbedürftig, denn sie schützt die öffentlichen
Kassen und die der Deutschen Bahn AG, aber nicht die Gesundheit der
Bürger vor Lärm, der inzwischen die stärkste Umweltbelastung
darstellt. Nur unter dem Schulz einer die Menschen eklatant
benachteiligenden Rechtslage ist es heute überhaupt noch möglich,
hoch emittierende Güterzugtrassen mitten durch die Städte und
sensible Naherholungslandschaften zu führen. Die Fehler der
Vergangenheit, insbesondere das inakzeptable Vollzugsdefizit auf
Seilen des Gesetzgebers zwischen Stand der Technik und Wissenschaft
und tatsächlicher Rechtslage, dürfen nicht zur Rechtssicherheit für
den Einsatz von restlos veraltetem Wagenmaterial und grundsätzlich
falschen Trassenplanungen führen.
Mit Umrüstung der Güterwaggons auf K- oder LL-Sohle sowie einem
Bündel weiterer technischer Maßnahmen soll der Lärm „an der Quelle“
bekämpft und „bis 2020 halbiert“ werden. So soll ein „Leiser Rhein“
entstehen. Dafür gibt es keinen verbindlichen Zeitplan, geschweige
denn ein verbindliches Finanzierungskonzept. Realisten sprechen von
einem Realisierungszeitraum von mehr als 40 Jahren! Es darf
bezweifelt werden, dass die Maßnahmen überhaupt den Status quo
verbessern können, denn eine Halbierung des Schienenlärms bei
mehr als einer Verdoppelung
des Schienengüterverkehrs kompensiert höchstens den Lärmzuwachs,
bringt also keinerlei Fortschritt. Für die inzwischen sehr große
Zahl vom Bahnlärm betroffener Menschen, die täglich größer wird, ist
der „Leise Rhein“ nichts als Propaganda, solange als echter
Durchbruch eine Umrüstung der Güterwagen auf leichte lärmarme
Drehgestelle mit Scheibenbremsen (LEILA-DG) in einem verbindlichen
Zeitrahmen unterbleibt.
Wir alle wollen alte Schienenwege zukunftsfähig machen. Bau und
Betrieb von Güterzugtrassen sind ohne die Akzeptanz der davon
betroffenen Bevölkerung nicht möglich. Die vorwiegend durch
Güterzüge hervorgerufene Immissionen müssen deshalb auf ein
nachhaltig menschenverträgliches und umweitgerechtes Maß reduziert
werden. Durch die derzeit gültige 16.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BlmSchV) und andere die Menschen
eklatant benachteiligenden Gesetzes- und Regelungswerke ist dies
nicht gewährleistet.
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