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Alliance gegen Umweltschäden durch Schienenverkeh

 

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Präambel

Die Schienenstrecken entwickeln sich zunehmend zu Verkehrsschlagadern. Analog zu den Prognosen der EU werden bis 2030 60% an Schienenverkehrszuwächsen erwartet (3 Minuten-Takt in der Nacht). Die ausgiebige Nutzung der Schienenstrecken ist politisch gewünscht und wird weiter propagiert, um einem Verkehrskollaps auf der Straße vorzubeugen.

Die Verlagerung der immens wachsenden Güterströme auf die Schiene ist im Grundsatz eine sinnvolle Maßnahme und bei den politischen Mandatsträgern. den Gebietskörperschaften wie auch bei der Bevölkerung bisher unbestritten. Vergessen wird allerdings, dass die massive Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene mit einem exorbitanten Anstieg des Schienenverkehrslärms verbunden ist. Grund dafür ist u.a., dass die Bahngesellschaffen, allen voran die Deutsche Bahn AG, unter dem vom Gesetzgeber garantierten Schutz des „Schienenbonus“ — die Bahn darf mehr Lärm machen als andere Verkehrsträger - und anderer Privilegien seit Jahrzehnten nicht gezwungen war, in leises rollendes Material zu investieren und auch zusätzliche technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung nicht ernsthaft weiter entwickelt hat. Es ist bezeichnend, dass durch gesetzgeberische Maßnahmen in den letzten 30 Jahren der Flugzeuglärm um 25 dB(A), der LkW-Lärm um 12 dB(A) und der Pkw-Lärm um 10 dB(A) verringert wurde. Beim Schienenlärm hat sich in dieser Zeit nichts getan.

Zwischenzeitlich wurde so das Image der Umweltfreundlichkeit, mit dem sich die Bahn und ihre Protagonisten gerne schmücken, verspielt. Durch die Schienenverkehrströme produzieren vorwiegend die Güterzüge einen akustischen Schadstoffausstoß, der schon längst die Schwelle zur Unerträglichkeit überschritten hat. Hierfür verantwortlich ist in erster Linie der Gesetzgeber. Die Bevölkerung ist angetreten, sich massiv gegen die Zumutungen des führenden Bahnbetreibers zur Wehr zu setzen und gegen die Umweltzerstörungen durch Schienenverkehr vorzugehen.

Die Alliance gegen Umweltschäden durch Schienenverkehr will hier ein längst fälliges Zeichen setzen!

Seit Jahren zu beobachten ist, wie sich die Diskussion um die Entlastung der Menschen von den Negativauswirkungen des Schienenverkehrs fruchtlos im Kreis drehen. Eine Partei nach der anderen, eine Orts-, Kreis- oder Landesgruppe nach der anderen, ein Kreis-, Landtags- und Bundestagsabgeordneter nach dem anderen scheint sich mit dem Thema Bahnlärm zu beschäftigen und mit dem, was diverse Initiativen dagegen unternehmen. Die Botschaft ist immer die gleiche: Man betont, was man alles schon getan hat, bedauert, dass es nicht schneller gehen kann, und ist voller Hoffnung, dass es eines Tages besser wird. De facto passiert jedoch nichts, was wesentlich zur Lösung des Problems beiträgt — und das ist seit 30 Jahren so. Damit die Transitschienenstrecken Europas nicht zu unbesiedelten Frachtkanälen verkommen, besteht dringender Handlungsbedarf, um weitere 30 Jahre Nichtstun zu vermeiden.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht eben nicht das Anliegen der Bürger, sondern man lobt sich gegenseitig für das „Errungene“ und stellt wie selbstverständlich die Zwänge, in die man sich selbst durch Fehler und Versäumnisse bebracht hat, als Handlungsmaßstäbe in den Raum. Die von den Negativauswirkungen des Schienenverkehrs — Beeinträchtigung der Gesundheit und Verlust von Lebensqualität, Schwächung der Wirtschaftskraft, Vernichtung von Sachwerten, etc. - betroffenen Menschen haben beschwichtigende Schreiben, unglaubwürdige „Erfolgsmeldungen“ und Zeit verschwendende Diskussionen satt, die keinerlei Fortschritt bringen.


Sie sind es leid, mit „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ bei Schieneninfrastrukturmaßnahmen abgespeist zu werden, die doch nur zu Billiglösungen führen, die für die Betroffenen keineswegs „wirtschaftlich“ sind. Billiglösungen sind nämlich nichts anderes als gigantische Kostenverlagerungen zu Lasten von Gebietskörperschaften, Kommunen, Geschäftsleuten, Bürgerinnen und Bürgern. Es ist grotesk, dass diese mit ihren Steuergeldern die Zumutungen auch noch finanzieren müssen.

Der derzeit gültige Rechtsrahmen gewährt dem Schienenverkehr eine Reihe von Privilegien, die durch den Strukturwandel und den starken Anstieg dieser Verkehrsart längst nicht mehr gerechtfertigt sind. Insbesondere die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) ist dringend novellierungsbedürftig, denn sie schützt die öffentlichen Kassen und die der Deutschen Bahn AG, aber nicht die Gesundheit der Bürger vor Lärm, der inzwischen die stärkste Umweltbelastung darstellt. Nur unter dem Schulz einer die Menschen eklatant benachteiligenden Rechtslage ist es heute überhaupt noch möglich, hoch emittierende Güterzugtrassen mitten durch die Städte und sensible Naherholungslandschaften zu führen. Die Fehler der Vergangenheit, insbesondere das inakzeptable Vollzugsdefizit auf Seilen des Gesetzgebers zwischen Stand der Technik und Wissenschaft und tatsächlicher Rechtslage, dürfen nicht zur Rechtssicherheit für den Einsatz von restlos veraltetem Wagenmaterial und grundsätzlich falschen Trassenplanungen führen.

Mit Umrüstung der Güterwaggons auf K- oder LL-Sohle sowie einem Bündel weiterer technischer Maßnahmen soll der Lärm „an der Quelle“ bekämpft und „bis 2020 halbiert“ werden. So soll ein „Leiser Rhein“ entstehen. Dafür gibt es keinen verbindlichen Zeitplan, geschweige denn ein verbindliches Finanzierungskonzept. Realisten sprechen von einem Realisierungszeitraum von mehr als 40 Jahren! Es darf bezweifelt werden, dass die Maßnahmen überhaupt den Status quo verbessern können, denn eine Halbierung des Schienenlärms bei mehr als einer Verdoppelung des Schienengüterverkehrs kompensiert höchstens den Lärmzuwachs, bringt also keinerlei Fortschritt. Für die inzwischen sehr große Zahl vom Bahnlärm betroffener Menschen, die täglich größer wird, ist der „Leise Rhein“ nichts als Propaganda, solange als echter Durchbruch eine Umrüstung der Güterwagen auf leichte lärmarme Drehgestelle mit Scheibenbremsen (LEILA-DG) in einem verbindlichen Zeitrahmen unterbleibt.

Wir alle wollen alte Schienenwege zukunftsfähig machen. Bau und Betrieb von Güterzugtrassen sind ohne die Akzeptanz der davon betroffenen Bevölkerung nicht möglich. Die vorwiegend durch Güterzüge hervorgerufene Immissionen müssen deshalb auf ein nachhaltig menschenverträgliches und umweitgerechtes Maß reduziert werden. Durch die derzeit gültige 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BlmSchV) und andere die Menschen eklatant benachteiligenden Gesetzes- und Regelungswerke ist dies nicht gewährleistet.