AGUS   
Alliance gegen Umweltschäden durch Schienenverkehr

 

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Resolution (deutsche Ausrichtung)

Die in der Alliance gegen Umweltschäden durch Schienenverkehr AGUS vereinten Bürgerinitiativen vereinbaren eine Zusammenarbeit, um folgende Ziele zu erreichen:

1. Güterzugtrassen sind konsequent aus den Siedlungsgebieten heraus zu verlegen oder in (tellgedeckelten) Tieflagen, Tunneln oder Einhausungen zu führen; es ist der Lärm einzusperren und nicht die Menschen.

2. Der Gesetzgeber, die Bahnen und die Güterverkehrskunden müssen gegenüber den Schienenstreckenanliegern in die Verantwortung genommen werden. Volkswirtschaftliche Gesamtschäden (Gesundheit, Wertverluste) müssen vermieden, bzw. ausgeglichen werden.

3. Wir fordern die Gleichstellung von Lärmsanierung (Bestandstrecken) und Lärmvorsorge (Neubau-Strecken) einschließlich aller anderen Immissionen durch Schienenverkehr.

4. Die Neu- und Ausbauplanung von Schienenstrecken haben in Abstimmung mit der davon betroffenen Bevölkerung zu erfolgen. Die Bahnplaner müssen die Bevölkerung überzeugen und nicht die Genehmigungsbehörden.

5. Der gesetzliche Rahmen für den Schutz vor Schienenverkehrs muss aktualisiert werden. insbesondere ist der äquivalente Dauerschal durch eine Maximalpegel-Ereignishäufigkeitsbetrachtung in Anlehnung an die Novellierung des Fluglärmgesetzes zu ersetzen

6. Der Schienenbonus ist wegen nicht erwiesener Existenzberechtigung abzuschaffen.

7. Analog der Forderungen der WHO muss zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung der max. Schallpegel in der Nacht auf 45dB A reduziert werden.

8. Kontrollorgane, die gegen die Interessen der Bevölkerung arbeiten, sind abzuschaffen (z.B. EBA).

Wenn es nicht unverzüglich gelingt, den Betrieb von Güterzügen nachhaltig
menschenverträglich. umweitgerecht und zukunftsfähig zu gestalten, dann sind die bestehenden Bahntrassen für laute Güterzüge mit einem Nachtfahrverbot, einem Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie einem Tempolimit im Bereich der Ortsdurchfahrten zu belegen. Der Bau neuer Trassen, die die Voraussetzungen für einen leisen Güterzugverkehr nicht erfüllen, muss unterbleiben.
Um die Bevölkerung vor den vom Schienenverkehr ausgehenden und verursachten Umweltschäden in Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu schützen und nicht weiter gegen alle Vernunft zu handeln, fordert die AGUS die verantwortlichen Amts — und Mandatsträger, das Bundesverkehrsministerium, das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn AG auf, unverzüglich die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Zur Erarbeitung der Vorgehensweise zur rechtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen, insbesondere zur Novellierung der 16. BlmSchV mit dem Schwerpunkt der Abschaffung/Aussetzung des Schienenbonus und der Orientierung des Lärmschutzes an Maximalpegel und Ereignishäufigkeit, wird die AGUS ein Rechtsgutachten in Auftrag geben.