KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, den 8.7.2008
KOM(2008) 432 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND
DEN RAT
Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand
{SEK(2008) 2203} -
{SEK(2008) 2204}Zunächst:
Mitteilung der Kommission: Lärmschutzmaßnahmen am
aktuellen
Schienenfahrzeugbestand (KOM (2008) 432)
Teil des Pakets zur “Ökologisierung des Verkehrs“
Hintergrund:
01.10.2007• Nach Schätzungen sind 10 % der EU-Bevölkerung
Geräuschpegeln oberhalb des als “erhebliche Belastung“
eingestuften Schwellenwertes ausgesetzt.
• Sachverständige stellten 2003 fest, dass die Rollgeräusche von
Güterwagen die größte Lärmquelle im Schienenverkehr darstellen.
Die heutigen Bremssysteme (an die Radlauffläche angreifende
Grauguss-Bremsklötze) führen zur Aufrauung der Laufflächen und
damit zu starken Vibrationen von Schienen und Rädern.
Ziel:
• Verringerung des Schienenlärms: Vorrangig Lärmbekämpfung an
der Quelle, dh an Fahrzeugen und Gleisen.
Bereits unternommene Maßnahmen:
• RL 2002/49/EG über Umgebungslärm sieht die Ausarbeitung
strategischer Lärmkarten (bis Juni 2007) sowie von Aktionsplänen
(bis Juni 2008) für Haupteisenbahnstrecken und große
Ballungsräume vor.
• Im Dezember 2005 verabschiedete die Kommission die technische
Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) “Lärm des
konventionellen transeuropäischen Bahnsystems“ in der für in der
EU betriebene Schienenfahrzeuge Lärmgrenzwerte festgelegt
werden. Diese Grenzwerte gelten für neue und erneuerte
Fahrzeuge.
Inhalt:
• Nachrüstung von Güterwagen mit geräuscharmen Bremsen
grds. Umrüstung aller Güterwagen in Europa, die jährlich mehr
als 10.000 km zurücklegen und noch mmd. 5 Jahre genutzt werden.
dadurch Verringerung des Schienenlärms um 50 %
Umrüstung von ca. 370.000 Wagen bis 2015. Kosten: 200 - 700 Mio.
€ (LL Sohlen) bzw. 1,0 - 1,8 Mrd. € (K-Sohlen) sowie zusätzliche
Instandhaltungskosten von 200 - 400 Mio. € (insgesamt bis 2025
für beide Technologien).
Verbundstoffbremssohlen:
Die so genannten K-Sohlen sind eine bewährte Technik, die bei
neuen Wagen zum Einsatz kommt, bei Umrüstungen (bis zu 10.000
€je Wagen) allerdings mit hohen Kosten verbunden ist.
Die so genannten LL-Sohlen sind speziell für die Nachrüstung
vorgesehen. Sie werden entweder aus organischen
Verbundwerkstoffen oder aus Sintermetall hergestellt und führen
zu einer Lärmminderung derselben Größenordnung wie K-Sohlen.
Wegen der anspruchsvollen Technik stand die endgültige Zulassung
Anfang 2008 noch aus.
• Maßnahmen zur Durchführung und Förderung der Umrüstung
1. Einführung gestaffelter Trassenpreise
Im Zuge der Neufassung der RL 2001/14/EG über die Zuweisung von
Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für
die Nutzung
von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung wird
die
Kommission Rechtsvorschriften für die Einführung lärmabhängiger
Trassenpreise vorschlagen.
Grundmodelle:
• kostenneutrales Bonus-Malus-System mit ermäßigten Preisen für
geräuscharme Wagen und höheren Preisen für laute Wagen;
• Bonus-System mit ermäßigten Preisen, das die Umrüstung
bestehender Wagen mit besonders hohen Geräuschemissionen
ermöglicht und bei dem die Infrastrukturbetreiber vom MS einen
finanziellen Ausgleich erhalten;
• Malus-System mit erhöhten Preisen für laute Wagen.
- erfordern ein automatisches Fahrzeugerkennungssystem sowie
eine Software für die
Preiserhebung, die mit dem Erkennungssystem und den nationalen
Fahrzeugregistern
verbunden ist.
2. Festlegung von Lärmemissionsgrenzen
• Nach Abschluss der Umrüstungsprogramme empfiehlt die
Kommission den MS, für Hauptstrecken des Schienengüterverkehrs
Lärmemissionsgrenzen einzuführen, um das mit der Umrüstung
erzielte niedrige Geräuschniveau beizubehalten.
• Lärmemissionsgrenzen bieten einen Anreiz, geräuscharme
Fahrzeuge einzusetzen. Ferner könnten dadurch Probleme wie
besonders lärmintensive Abschnitte im europäischen Schienennetz
und der kritische Abend- und Nachtverkehr direkt angegangen
werden.
3. Selbstverpflichtungen des Eisenbahnsektors
• Die Kommission fordert den Eisenbahnsektor eindringlich auf,
Selbstverpflichtungen unverzüglich einzugehen:
- Selbstverpflichtung der Eisenbahnunternehmen, den von den
Infrastrukturbetreibern gewährten Lärmbonus an die Wageneigner
weiterzugeben.
- Selbstverpflichtung auf eine möglichst rasche Durchführung
einzelner
Umrüstungsprogramme.
- freiwillige Einführung gestaffelter Trassenpreise.
4. Senkung der Umrüstungskosten
• Die Kommission fordert die Industrie auf, in enger
Zusammenarbeit mit den Eisenbahnunternehmen und Wageneignern
Verbundstoffbremssohlen zu entwickeln, um die Kosten spürbar zu
verringern. Die Kommission wird geeignete Forschungs- und
Demonstrationsvorhaben im Rahmen der bestehenden Programme wie
RP 7 und LIFE+ weiterhin unterstützen. (Grund: Für eine
Umrüstung im europäischen Maßstab ist die heute verfügbare
Technik eindeutig ungeeignet.)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND
DEN RAT
Larmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand
1. EINLEITUNG
Die Problematik des Schienenlärms
In den Industrieländern ist Lärm eine der häufigsten Bedrohungen
für die Volksgesundheit.
Die Bekämpfung von Lärm ist somit nicht nur für das Wohlbefinden
notwendig, sondern auch
zur Verringerung seiner negativen Auswirkungen auf die
Gesundheit, z. B. in Form von Herz-
Kreislauf-Problemen und kognitiven Störungen.
Die Eisenbahn gilt generell als einer der umweltfreundlichsten
Verkehrsträger. Dennoch trägt der Schienenverkehr wesentlich zur
Lärmbelastung bei, und etwa 0 % der Bevölkerung sind
Geräuschpege!n oberhalb des als „erhebliche Belastung“
eingestuften Schwellenwerts ausgesetzt.
In einigen Gebieten Europas leistet die Öffentlichkeit
erheblichen Widerstand gegen Schienenlärm und verlangt von der
Politik entsprechende Abhilfemaßnahmen. Ohne solche Maßnahmen
könnten Einschränkungen des Schienenverkehrs, insbesondere für
Güterzüge, auf den wichtigsten europäischen Eisenbahnkorridoren
die Folge sein. Die daraus resultierenden Engpässe hätten
sicherlich nachteilige Auswirkungen auf die europäischen
Volkswirtschaften. Eine Verkehrsverlagerung entlang diesen
Korridoren von der Schiene auf die Straße hätte zudem
gravierendere Umweltauswirkungen, insbesondere durch höhere
Treibhausgasemissionen, da der Güterkraftverkehr erheblich mehr
CO verursacht als der Schienengüterverkehr. Dies würde dann
genau in eine Phase fallen, in der die Gemeinschaft den Aufbau
eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes
in Erwägung zieht
Bereits unternommene Maßnahmen
Die Europäische Gemeinschaft ist auf diesem Gebiet bereits tätig
geworden und hat Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und
Eisenbahninteroperabilität beschlossen.
Die Richtlinie 2002/49/EG über Umgebungslärm sieht die
Ausarbeitung strategischer
Lärmkarten (bis Juni 2007) sowie von Aktionsplänen (bis Juni
2008) für
Haupteisenbahnstrecken und große Ballungsräume vor.
Sachverständige stellten 2003 fest, dass die Rollgeräusche von
Güterwagen die größte Lärmquelle im Schienenverkehr darstellen
Die heutigen Bremssysteme (an die
Radlauffläche angreifende Grauguss-Bremsklötze) führen zur
Aufrauung der Laufflächen und damit zu starken Vibrationen von
Schienen und Rädern. Da Güterzüge häufig nachts verkehren, sind
die entstehenden Lärmemissionen umso kritischer.
Den Empfehlungen von Sachverständigen zufolge sollte die
Lärmbekämpfung vorrangig an der Quelle ansetzen, d. h. an
Fahrzeugen und Gleisen, weil so eine höhere Kosteneffizienz
erreicht wird. Dennoch werden jüngsten Zahlen zufolge in Europa
jährlich 150 - 200 Mio. € in die Errichtung von Lärmschutzwänden
investiert. Wo die Notwendigkeit besteht, z. B. in dicht
besiedelten städtischen Gebieten, können Lärmschutzwände
durchaus ein wirksames Element von Lärmschutzprogrammen sein.
Bei einer Kombination mit an der Quelle ansetzenden Maßnahmen
können aber Länge und/oder Höhe der Wände verringert und
erhebliche Kosten eingespart werden.
Um die Probleme an der Quelle anzugehen und interoperable
Eisenbahnstrecken zu schaffen, verabschiedete die Kommission im
Dezember 2005 die technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) „Lärm des konventionellen
transeuropäischen Bahnsystems“ in der für in der Europäischen
Union betriebene Schienenfahrzeuge Lärmgrenzwerte festgelegt
werden. Diese Grenzwerte gelten für neue und erneuerte
Fahrzeuge, einschließlich Güterwagen, die mit geräuscharmen
Bremsklötzen, bei denen nur etwa halb so viel Lärm entsteht,
ausgerüstet werden müssen.
Weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene sind notwendig
Wegen der langen Nutzungsdauer von Schienenfahrzeugen wird es
allerdings im Rahmen der
geltenden Vorschriften mehrere Jahre dauern, bis die globalen
Lärmemissionen von
Güterzügen spürbar zurückgehen, wenn keine zusätzlichen
Maßnahmen für die bestehende
Flotte ergriffen werden.
Rund 50 % des heutigen Schienengüterverkehrs sind
grenzüberschreitende Beförderungen, so dass zahlreiche Wagen auf
einer Vielzahl nationaler Streckennetze fahren. Da bereits
wenige laute Wagen die Gesamtlärmbelastung entscheidend
beeinflussen, kann das Problem durch nationale Abhilfemaßnahmen
nicht hinreichend gelöst werden. Darüber hinaus könnten
unterschiedliche nationale Vorgehensweisen den Betrieb
grenzüberschreitender Korridore beeinträchtigen und einigen
Akteuren einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Eine wirksame Verringerung des Schienenlärms lässt sich daher am
besten dadurch erreichen, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten
bereits ergriffene Maßnahmen durch gemeinschaftliche
Lärmbekämpfungsmaßnahmen ergänzt werden.
2. ZIELE UND UMFANG DER GEMEINSCHAFTSMABNAHMEN
Ziel der Gemeinschaftsinitiative ist es, die durch den
Schienenverkehr verursachte Lärmbelastung der Bürger durch die
Förderung von Lärmbekämpfungsprogrammen zu verringern. Vor allem
durch die Nachrüstung von Güterwagen mit geräuscharmen Bremsen,die von allen Maßnahmen am kosteneffizientesten ist, sollen
die Geräuschemissionen von Güterzügen verringert werden, ohne
die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu
beeinträchtigen.
Grundsätzlich sind von der Umrüstung alle Güterwagen in Europa
betroffen, die jährlich mehr als 10 000 Kilometer zurücklegen
und noch mindestens fünf Jahre genutzt werden. Wagen mit einer
Laufleistung von weniger als 10 000 Kilometer pro Jahr (15 % des
Wagenbestands) werden nur punktuell eingesetzt, so dass ihr
Anteil an der Gesamtbeförderungsleistung des Güterwagenparks
unter 3 % beträgt. Um frühzeitig eine maximale Lärmminderung zu
erzielen, sollten daher vorrangig Wagen mit hoher jährlicher
Laufleistung umgerüstet werden. Unter Anwendung dieser beiden
Kriterien könnten die Umrüstungskosten erheblich gesenkt werden,
ohne das beabsichtigte Ziel der Lärmminderung in Frage zu
stellen.
Die Umrüstung soll bis 2015 abgeschlossen sein. Die
Folgenabschätzung hat ergeben, dass bei Einsatz von geeigneter
Technik eine Umrüstung des europäischen Wagenparks bis zu diesem
Termin durchführbar ist.
Schwerpunkt der Folgenabschätzung war zwar das Schienennetz mit
1435 mm Spurweite (für diese Normalspur-Bahnnetze sind wegen der
begrenzten Wirksamkeit nationaler Maßnahmen EU-Initiativen
notwendig), doch sind die Maßnahmenvorschläge auch auf
Breitspurnetze übertragbar. Erforderlichenfalls muss für eine
Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern gesorgt werden.
3. HINDERNISSE UND VORTEILE DER UMRÜSTUNG
Die Industrie hat in den letzten zehn Jahren verschiedene Typen
von Verbundstoff‘bremssohlen entwickelt, die die herkömmlichen
Grauguss-Bremsklötze ersetzen sollen, da diese die Hauptursache
für die Rad- und Schienenrauhigkeit darstellen. Mit diesen
Bremssohlen können die wahrgenommenen Rollgeräusche um bis zu 50
% reduziert werden. Die so genannten K-Sohlen sind eine bewährte
Technik, die bei neuen Wagen zum Einsatz kommt, bei Umrüstungen
allerdings mit hohen Kosten verbunden ist. Andere Typen von
Bremsbelägen wie die so genannten LL-Sohlen werden daher
speziell für die Nachrüstung entwickelt. Eine Bauart von
K-Sohlen erhielt Anfang 2008 die endgültige UIC-Zulassung
während drei Typen von LL-Sohlen über eine vorläufige Zulassung
verfügen.
K-Sohlen werden aus organischen Verbundwerkstoffen hergestellt
und besitzen andere Bremseigenschaften als herkömmliche
Bremsklötze. Eine Umrüstung erfordert deshalb Änderungen an der
Bremsanlage, die zusätzliche Kosten von bis zu 10 000€ je Wagen
verursachen. Sie verursachen wesentlich weniger Lärm (bis zu 10
dB, was einem um 50 % niedrigeren Geräuschpegel entspricht) und
gelten bei Neufahrzeugen als kostenneutral.
LL-Sohlen erfordern nur geringe Anpassungen der Bremsanlage.
Ihre Bremseigenschaften sind denen von Grauguss relativ ähnlich.
Sie werden entweder aus organischen Verbundwerkstoffen oder aus
Sintermetall hergestellt und führen zu einer Lärmminderung
derselben Größenordnung wie K-Sohlen. Obwohl bereits 1999 mit
ihrer Entwicklung begonnen wurde, stand wegen der
anspruchsvollen Technik ihre endgültige Zulassung Anfang 2008
noch aus.
Da keine einschlägigen europäischen Spezifikationen bestehen,
werden Bremsbeläge vom Internationalen Eisenbahnverband (UIC)
zugelassen. Der UIC prüft Bremsleistung, Sicherheit und
Betriebseigenschaften (z. B. im strengen Winter) der Bremsbeläge
und stellt fest, ob die Spezifikationen eingehalten werden.
Der Folgenabschätzungsstudie zufolge müssen bis zu 370 000 Wagen
umgerüstet werden, von denen rund zwei Drittel den etablierten
Eisenbahnunternehmen gehören und ein Drittel sich in
Privatbesitz befindet (u. a. Unternehmen des kombinierten
Verkehrs und kleine Eisenbahnunternehmen).
Beim heutigen Stand der Technik wären für die Umrüstung
Investitionen von
200 - 700 Mio. € (LL-Sohlen) bzw. 1,0 - 1,8 Mrd. € (K-Sohlen)
sowie zusätzliche
Instandhaltungskosten von 200 - 400 Mio. € (insgesamt bis 2025
für beide Technologien)
erforderlich.
Der Hauptvorteil einer Umrüstung besteht darin, dass die von
Güterzügen ausgehende Lärmbelastung bis um die Hälfte verringert
würde und somit rund 16 Millionen weniger Menschen erheblichem
Schienenlärm ausgesetzt wären. Die Kosten-Nutzen-Analyse weist
für die Umrüstung einen erheblichen Nettonutzen aus, der die
Kosten um das Drei- bis Zehnfache übersteigt. Dabei wurden
wichtige, jedoch nicht bezifferbare Vorteile noch nicht
berücksichtigt, beispielsweise Einsparungen durch die
Einschränkung infrastrukturbezogener Lärmschutzprogramme,
geringere Kosten für die Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur und effizienteres Flottenmanagement.
Obwohl Einigkeit über die Umrüstung als kosteneffizienteste
Methode zur Verringerung des
Schienenlärms besteht, ist das Haupthindernis für eine
großmaßstäbliche Umrüstung von
Güterwagen finanzieller Art, da die Mittel der beteiligten
Akteure hierfür nicht ausreichen
oder ihnen nicht genügend Anreize geboten werden.
4. MAßNAHMEN ZUR DURCHFüHRUNG UND FÖRDERUNG DER UMRÜSTUNG
Zur Überwindung der Hindernisse, die einer Umrüstung im Wege
stehen, hat die Kommission unterschiedliche Maßnahmen analysiert
und gelangte zu dem Schluss, das Kombinationen mehrerer
politischer Instrumente geeigneter und wirksamer sind als
Einzelmaßnahmen (vgl. Folgenabschätzungsbericht).
Am geeignetsten erschien eine Kombination aus lärmabhängigen
Trassenpreisen, Lärmemissionsgrenzen und Selbstverpflichtungen.
Die Hauptvorteile dieser Alternative sind das größte
Lärmminderungspotenzial (mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von
bis zu 10), die im Vergleich zu anderen Instrumenten wie
Direktzuschüssen eventuell geringeren Kosten sowie die breite
Erfassung von Wagen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten oder
sogar außerhalb der EU registriert sind. Das marktorientierte
Instrument gestaffelter Trassenpreise schafft ebenfalls Anreize,
vorrangig Wagen mit hoher Laufleistung umzurüsten. Darüber
hinaus könnten gestaffelte Preise in Verbindung mit
Lärmemissionsgrenzen noch größere Wirkung entfalten, da die
Eisenbahnunternehmen ein größeres Interesse erhielten, ihre
Wagen umzurüsten.
4.1. Einführung gestaffelter Trassenpreise
Im Einklang mit der Vorgabe „Den richtigen Preis festsetzen“
(Mitteilung der Kommission zur Ökologisierung des Verkehrs) als
Grundvoraussetzung für effiziente Bepreisung im Verkehrssektor
bildet die Einführung gestaffelter Trassenpreise den wichtigsten
Bestandteil des Maßnahmenpakets zur Förderung der
Fahrzeugumrüstung.
Durch die Richtlinie 2001/14/EG wurden die Grundsätze der
Preisbildung europaweit harmonisiert. Gemäß einem dieser
Grundsätze können Trassenpreise die Kosten der durch den
Zugverkehr verursachten Umweltfolgen, einschließlich Lärm,
widerspiegeln. Bei der Preisstaffelung ist grundsätzlich die
Größenordnung der Umweltfolgen zu berücksichtigen.
Für die
Einführung gestaffelter Trassenpreise gäbe es drei Grundmodelle:
• ein kostenneutrales Bonus-Malus-System mit ermäßigten Preisen
für geräuscharme Wagen und höheren Preisen für laute Wagen;
• ein Bonus-System mit ermäßigten Preisen, das die Umrüstung
bestehender Wagen mit besonders hohen Geräuschemissionen
ermöglicht und bei dem die Infrastrukturbetreiber vom
Mitgliedstaat einen finanziellen Ausgleich erhalten;
• ein Malus-System mit erhöhten Preisen für laute Wagen.
Da gemäß der Richtlinie 2001/14/EG die Gesamterlöse nicht
steigen dürfen (es sei denn, vergleichbare Entgelte werden auch
bei konkurrierenden Verkehrsträgern erhoben), ist ein
Malus-System nur dann denkbar, wenn auch im Güterkraftverkehr
eine vergleichbare Entgeltregelung gilt. Die vorgeschlagene
Eurovignetten-Richtlinie‘ sieht im Güterkraftverkehr die
Anlastung externer Kosten vor, wodurch eine umfassendere
Differenzierung der Trassenpreise - sofern die Entgelte im
Straßenverkehr sich auf einem vergleichbaren Niveau bewegen -
möglich wird.
In Bezug auf das Bonus-System hat die Folgenabschätzung ergeben,
dass den Wageneignern in der Anlaufphase die erforderlichen
wirtschaftlichen Anreize für eine Umrüstung geboten werden
müssten. Diese wären insofern gerechtfertigt, als damit die
Verlagerung des Schienenverkehrs auf andere Verkehrsträger
infolge der den Eisenbahnunternehmen entstehenden
Umrüstungskosten begrenzt würde.
Das Bonus-System wirft die Frage nach der Vereinbarkeit mit den
Vorschriften über
staatliche Beihilfen auf, da die Differenzbeträge zwischen
ermäßigten und normalen
Trassenpreisen mit öffentlichen Geldern erstattet werden. Das
System sollte daher auf der
Grundlage eindeutiger und transparenter Kriterien angewandt
werden, u. a.
sollte die Anwendung auf die Anlaufphase der Umrüstung und die
Rückerstattung der Anfangsinvestitionen begrenzt sein;
— sollten alle Nutzer das System auf einheitliche und
diskriminierungsfreie Weise in Anspruch nehmen können;
— sollte die Intensität dem beabsichtigen Ziel entsprechen,
nämlich während der Anlaufphase des Umrüstungsprogramms
finanzielle Anreize zu bieten.
Bonus-Systeme können eine staatliche Beihilfe darstellen und
sind als solche der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 3
EG-Vertrag zu melden und anhand der einschlägigen Leitlinien zu
beurteilen.
Nach der Anlaufphase, wenn der überwiegende Teil der betroffenen
Fahrzeuge umgerüstet worden ist, kann auf das Bonus-System
verzichtet werden. Stattdessen könnte ein kostenneutrales
Bonus-Malus-System Anreize bieten, die Umrüstungsprogramme
fortzusetzen und die Einführung innovativerer Technologien zur
Lärmminderung über die Grenzwerte der aktuellen TSI hinaus zu
fördern.
Lärmabhängige Trassenpreise werden für einzelne Wagen anhand der
auf einer bestimmten Strecke zurückgelegten Fahrzeug- oder
Achskilometer berechnet. Der Bonus sollte für alle geräuscharmen
Wagen (auch jene, die die technischen Spezifikationen für die
Interoperabilität bereits erfüllen) gewährt werden, damit
Wageneigner, die in die Erneuerung ihres Fahrzeugbestands
investieren, nicht benachteiligt werden und der Einsatz
geräuscharmer Wagen gefördert wird, da nur diese für geringere
Lärmemissionen sorgen. Ferner könnte ein zusätzlicher Bonus für
den Einsatz geräuscharmer Wagen auf Strecken in lärmbelasteten
Gebieten und/oder im Nachtverkehr den Eisenbahnunternehmen
Anreize bieten, ihr Flottenmanagement an die Erfordernisse in
solchen Gebieten anzupassen. Gegebenenfalls könnten auch
Reisezugwagen in die Preisregelungen einbezogen werden.
Bei der Folgenabschätzung ergab sich hinsichtlich der Staffelung
der Trassenpreise ein praktisches Problem, nämlich dass das
Unternehmen, das den Lärmbonus erhält, nicht unbedingt dasselbe
ist, das auch die Umrüstung finanziert. Da die Wagenvermietung
als funktionierender Markt gilt, ist eine entsprechende
Anpassung der Wagenmieten zu erwarten, d. h. geräuscharme Wagen,
für die geringere Trassenpreise zu entrichten sind, werden mit
zunehmender Zahlungsbereitschaft höhere Mietpreise auf dem Markt
erzielen. Allerdings könnten die Beteiligten diesen Prozess
durch eine Selbstverpflichtung unterstützen, indem die mit der
Umrüstung und der Entrichtung der Trassenpreise verbundenen
Geldströme transparent gestaltet werden.
Gestaffelte Trassenpreise erfordern ein automatisches
Fahrzeugerkennungssystem sowie eine Software für die
Preiserhebung, die mit dem Erkennungssystem und den nationalen
Fahrzeugregistern verbunden ist. Eine Messung des
Geräuschniveaus ist nicht notwendig. Mit der Einführung von
Telematikanwendungen im Schienengüterverkehr, wie es die
entsprechende technische Spezifikation für die Interoperabilität
(TSI TAF) vorsieht, würde die technische Grundlage für solche
Erkennungssysteme geschaffen.
Gemäß dem strategischen europäischen Bereitstellungsplan des
Eisenbahnsektors sollen sämtliche Funktionen, einschließlich der
1 einzelner Wagenbewegungen, bis Januar 2014 zur Verfügung
stehen, ein Großteil unter ihnen aber auch schon vorher.
Bei einer uneinheitlichen Einführung lärmabhängiger
Trassenpreise auf nationaler Ebene wären diese möglicherweise
weniger wirksam, da die Eisenbahnunternehmen nicht genügend
Anreize hätten, wenn nur einige Mitgliedstaaten solche
Regelungen einführten, die
entsprechenden Zeitpläne inkohärent wären und verschiedene
geräuscharme Wagentypen unterschiedlich behandelt würden.
Uneinheitliche Regelungen würden zudem unnötig hohe
Verwaltungskosten verursachen. Das Instrument mit den nötigen
Anreizen zur Umrüstung muss deshalb in allen betroffenen
Mitgliedstaaten zeitgleich, verbindlich und einheitlich
eingeführt werden. Neben der Harmonisierung der Hauptelemente
der Preisregelungen bedarf es auch eines einheitlichen Systems
für die Einstufung der von den Wagen verursachten
Lärmemissionen.
Für die Einführung gestaffelter Trassenpreise sind gemeinsame
Anstrengungen des Eisenbahnsektors, der Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission notwendig.
Im Zuge der Neufassung der Richtlinie 2001/14/EG wird die
Kommission Rechtsvorschriften für die Einführung lärmabhängiger
Trassenpreise vorschlagen.
Die Infrastrukturbetreiber werden die Preisregelungen an die
Gemeinschaftsvorschriften anpassen. Sie sind ferner für die
Einführung der Erkennungssysteme und der erforderlichen
lT-Werkzeuge verantwortlich. Der Abschluss der
Umrüstungsprogramme ist für Ende 2015 vorgesehen, wobei für den
Austausch der Bremsbeläge drei Jahre veranschlagt werden.
Um die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise vorzubereiten,
wird die Kommission eine
Studie im Hinblick auf die Entwicklung und Harmonisierung
wesentlicher Elemente dieser
Regelungen in Auftrag geben.
4.2. Schritt 2: Festlegung von Lärmemissionsgrenzen
Die Festlegung von Lärmemissionsgrenzen dient der Begrenzung der
an einem bestimmten Streckenpunkt in einer bestimmten Zeitspanne
entstehenden Lärmemissionen. Beispielsweise könnten die
aktuellen Lärmemissionswerte als Grenzwerte festgelegt werden,
um bei zunehmendem Schienengüterverkehr einen Lärmanstieg zu
vermeiden. Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG sind die
Mitgliedstaaten für die Festlegung von Grenzwerten für
Umgebungslärm zuständig.
Bei Einführung von Lärmemissionsgrenzen bleibt es dem
Eisenbahnsektor überlassen, nach optimalen Lösungen zu deren
Einhaltung zu suchen. So können die Eisenbahnunternehmen durch
die Verwendung geräuschärmerer Wagen mehr Züge einsetzen
und/oder deren Geschwindigkeit erhöhen, ohne die Grenzwerte zu
überschreiten. Lärmemissionsgrenzen bieten somit einen Anreiz,
geräuscharme Fahrzeuge einzusetzen. Ferner könnten dadurch
Probleme wie besonders lärmintensive Abschnitte im europäischen
Schienennetz und der kritische Abend- und Nachtverkehr direkt
angegangen werden. Darüber hinaus umfasst das Instrument auch
infrastrukturbezogene Maßnahmen, was den ganzheitlichen Ansatz
zur Verringerung des Schienenlärms abrundet.
Als zweiten Schritt nach Abschluss der Umrüstungsprogramme
empfiehlt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, für
die Hauptstrecken des Schienengüterverkehrs Lärmemissionsgrenzen
einzuführen, um das mit der Umrüstung erzielte niedrigere
Geräuschniveau beizubehalten. Allerdings sollten zuvor Kosten
Nutzen-Analysen durchgeführt werden, in denen die bis zu jenem
Zeitpunkt durch Umrüstung und andere Mittel bereits erreichte
Lärmminderung berücksichtigt wird.
4.3. Selbstverpflichtungen des Eisenbahnsektors
Durch ergänzende Selbstverpflichtungen kann die Wirksamkeit
gestaffelter Trassenpreise sichergestellt und ihre Einführung so
weit beschleunigt werden, dass sie noch vor Inkrafttreten
einschlägiger Rechtsvorschriften Anwendung finden.
Durch Selbstverpflichtungen der Eisenbahnunternehmen, den von
den Infrastrukturbetreibern gewährten Lärmbonus an die
Wageneigner (sofern diese die Wagen nicht selbst nutzen)
weiterzugeben, werden Marktinstrumente unterstützt, die dafür
sorgen, dass mit dem Lärmbonus die Umrüstung finanziert werden
kann.
Darüber hinaus würden Selbstverpflichtungen der Branche im
Hinblick auf eine möglichst rasche Durchführung einzelner
Umrüstungsprogramme dazu führen, dass Einzelmaßnahmen besser
aufeinander abgestimmt werden und die Außenwirkung der
Initiative verstärkt wird.
Um den Schienenlärm möglichst rasch einzudämmen, schlägt die
Kommission neben den Gesetzgebungsmaßnahmen auch die freiwillige
Einführung gestaffelter Trassenpreise vor (siehe Abschnitt 4.1).
Die von „Vorreitern“ auf freiwilliger Basis einzuführenden
Regelungen müssen auf europäischer Ebene koordiniert werden. Die
Kommission kann zu diesem Zweck geeignete Leitlinien herausgeben
und Sachverständigengruppen einsetzen.
Die Europäische Kommission fordert den Eisenbahnsektor
eindringlich auf, derartige Selbstverpflichtungen unverzüglich
einzugehen.
4.4. Senkung der Umrüstungskosten
Einer Umrüstung stehen in erster Linie die erheblichen
Investitions- und zusätzlichen
Instandhaltungskosten im Wege. Allerdings belegen Beispiele aus
Portugal und dem
Vereinigten Königreich, wo Güterwagen mit (vom UIC nicht
zugelassenen)
Verbundstoffbremssohlen nachgerüstet wurden, dass eine
kostenneutrale Umrüstung möglich
ist.
Für eine Umrüstung in europäischem Maßstab ist die heute
verfügbare Technik aber eindeutig ungeeignet. Die Europäische
Kommission fordert die Industrie deshalb eindringlich auf, in
enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnunternehmen und
Wageneignern Verbundstoffbremssohlen zu entwickeln, um die
Kosten spürbar zu verringern. Die Kommission wird geeignete
Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen der bestehenden
Programme wie RP7 und LIFE+ weiterhin unterstützen.
Bei der Anhörung der Öffentlichkeit wurde zudem deutlich, dass
die Zulassungsverfahren für Verbundstoffbremssohlen präzisiert,
bewertet und beschleunigt werden müssen, um auf diese Weise
ebenfalls zur Senkung der Umrüstungskosten beizutragen. Die
Kommission wird deshalb das aktuelle Zulassungsverfahren in
enger Abstimmung mit der Europäischen Eisenbahnagentur
überarbeiten, um es effizienter, transparenter und zeitlich
straffer zu gestalten.
4.5. Überwachung der Umrüstung und ihrer Folgen
Zur Bewertung des Erfolgs der Umrüstungsprogramme sollten die
nach der Richtlinie 2002/49/EG erstellten Lärmkarten und die der
Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten
herangezogen werden. Im Abgleich mit den als Grundlage dienenden Karten von 2007 wird die Wirksamkeit der Umrüstungsprogramme
überwacht und kann die Notwendigkeit von Lärmemissionsgrenzen
eingeschätzt werden.
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit prüfen, im Rahmen
ihrer Lärmbekämpfungspläne gemäß der Richtlinie 2002/49/EG durch
gestaffelte Trassenpreise geförderte Umrüstungsprogramme in Gang
zu setzen.
Ferner wird die Kommission die Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen und die Fortschritte bei der Umrüstung überwachen. Sie
wird spätestens drei Jahre nach Annahme dieser Mitteilung einen
Bericht über die im Eisenbahnsektor unternommenen Schritte
veröffentlichen.
4.6. Einsetzung von Sachverständigengruppen
Da vor der Einführung lärmabhängiger Trassenpreise eine Reihe
technischer Aspekte zu klären und zu harmonisieren sind, wird
die Kommission Sachverständigengruppen, von denen sie bei der
Ausarbeitung von Leitlinien Unterstützung erhalten wird,
einsetzen und ihre Zusammenarbeit sicherstellen. Die
Sachverständigengruppen werden sich u. a. damit beschäftigen,
Systeme Für die Wagenklassifizierung zu entwickeln,
Fahrzeugerkennungssysteme zu spezifizieren, lärmabhängige
Preisregelungen zu harmonisieren sowie die Umrüstung und ihre
Folgen zu überwachen.
5. WEITERE MAßNAHMEN ZUR VERRINGERUNG DES SCHIENENLÄRMS
Kernstück der Initiative zur Verringerung des Schienenlärms ist
eine konkrete Maßnahme, nämlich die Nachrüstung von Güterwagen
mit geräuscharmen Bremsen. Sie gilt zwar allgemein als besonders
wirkungsvoll und effizient, doch lassen sich durch diese
Maßnahme nicht alle Schienenlärmprobleme in Europa lösen.
Deshalb wird die Kommission außerhalb dieser Initiative noch
andere Maßnahmen, die mit Sachverständigen, den Mitgliedstaaten
und den beteiligten Akteuren erörtert wurden, prüfen und
gegebenenfalls umsetzen, beispielsweise:
• Nach Meinung von Sachverständigen ist es wichtig, die auf die
Fahrzeuge ausgerichteten
Maßnahmen durch infrastrukturbezogene Maßnahmen (z. B.
Schienenschleifen und der
Einsatz von Schienendämpfern) und weitere Ergänzungsmaßnahmen zu
unterstützen
(,‚glatte Räder auf glatten Schienen“). Die Kommission ermuntert
die Mitgliedstaaten und
die Eisenbahnbranche zur gleichzeitigen Umsetzung dieser
Maßnahmen.
• Zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts wird die
regelmäßige Anpassung der TSI über Lärmemissionen für notwendig
erachtet, da für Güterwagen neben Verbundstoffbremssohlen noch
andere Technologien zur Lärmminderung entwickelt wurden.
• Staatliche Beihilfen zur Förderung der Interoperabilität‘
(Gemeinschaftliche Leitlinien für staatliche Beihilfen an
Eisenbahnunternehmen, beschlossen von der Europäischen Kommission am 30.
April 2008), sind
ebenfalls denkbar, sofern sie zur Beseitigung technischer
Hindernisse im europäischen Markt Für Eisenbahndienste
beitragen. Beihilfefähig sind dabei sämtliche der Lärmminderung
dienenden Investitionen
in Fahrzeuge und Infrastruktur. Als Alternative kämen auch
staatliche
Umweitschutzbeihilfen in Frage (Gemeinschaftsrahmen für
staatliche Umweltschutzbeihilfen ABL C 82 vom 1.4.2008). |