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Die in der Alliance gegen Umweltschäden durch
Schienenverkehr AGUS vereinten Bürgerinitiativen vereinbaren in
Eltville eine
Zusammenarbeit, um folgende Ziele zu erreichen:
1. Güterzugtrassen sind konsequent aus den Siedlungsgebieten heraus
zu verlegen oder in (tellgedeckelten) Tieflagen, Tunneln oder
Einhausungen zu führen; es ist der Lärm einzusperren und nicht die
Menschen.
2. Der Gesetzgeber, die Bahnen und die Güterverkehrskunden müssen
gegenüber den Schienenstreckenanliegern in die Verantwortung
genommen werden. Volkswirtschaftliche Gesamtschäden (Gesundheit,
Wertverluste) müssen vermieden, bzw. ausgeglichen werden.
3. Wir fordern die Gleichstellung von Lärmsanierung
(Bestandstrecken) und Lärmvorsorge (Neubau-Strecken) einschließlich
aller anderen Immissionen durch Schienenverkehr.
4. Die Neu- und Ausbauplanung von Schienenstrecken haben in
Abstimmung mit der davon betroffenen Bevölkerung zu erfolgen. Die
Bahnplaner müssen die Bevölkerung überzeugen und nicht die
Genehmigungsbehörden.
5. Der gesetzliche Rahmen für den Schutz vor Schienenverkehrs muss
aktualisiert werden. insbesondere ist der äquivalente Dauerschal
durch eine Maximalpegel-Ereignishäufigkeitsbetrachtung in Anlehnung
an die Novellierung des Fluglärmgesetzes zu ersetzen
6.
Abschaffen
des Schienenbonus in der Schweiz auf jene Rechenvorschrift in Ziff.
33 im Anhang 4 der Lärmschutzverordnung vom 15.12.1986 zielend, die
in Abhängigkeit von der Anzahl verkehrender Züge zwischen -15 und -5
dB(A) liegt.
7. Analog der Forderungen der WHO muss zum Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung der max. Schallpegel in der Nacht auf 45dB A reduziert
werden.
Wenn es nicht unverzüglich gelingt, den Betrieb von
Güterzügen nachhaltig
menschenverträglich. umweitgerecht und zukunftsfähig
zu gestalten, dann sind die bestehenden Bahntrassen für laute
Güterzüge mit einem Nachtfahrverbot, einem Sonn- und
Feiertagsfahrverbot sowie einem Tempolimit im Bereich der
Ortsdurchfahrten zu belegen. Der Bau neuer Trassen, die die
Voraussetzungen für einen leisen Güterzugverkehr nicht erfüllen,
muss unterbleiben.
Um die Bevölkerung vor den vom Schienenverkehr ausgehenden und
verursachten Umweltschäden in Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu
schützen und nicht weiter gegen alle Vernunft zu handeln, fordert
die AGUS die verantwortlichen Amts- und Mandatsträger unverzüglich
auf, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen.
Zur Erarbeitung der Vorgehensweise zur rechtlichen Durchsetzung
ihrer Forderungen, insbesondere mit
dem Schwerpunkt der Abschaffung/Aussetzung des Schienenbonus und der
Orientierung des Lärmschutzes an Maximalpegel und
Ereignishäufigkeit, wird die AGUS ein Rechtsgutachten in Auftrag
geben.
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