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Tag des Lärms - Mittwoch, 28. April 2010
IHK
sieht neuen Schub für Eisernen Rhein an A52 |
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Duisburg, 14. April 2010 -
Für
das Projekt „Eiserner Rhein“ als Neubau-Schienenstrecke entlang der A52
zwischen der Rhein-Ruhr-Region und dem Seehafen Antwerpen soll es
kräftigen Schub geben. Der Schlüssel hierfür: ein internationales
Sicherheitszentrum in Verbindung mit dem Bau der Schienentrasse, und
zwar durch ein Public-Private-Partnership-Modell. Diesen neuen Ansatz
stellte die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve am Mittwoch, 14. April, anlässlich ihrer
Jahres-Pressekonferenz in Duisburg vor. Eine Inlandslösung würde vielfältige Vorteile für eine effizientere logistische Abwicklung bedeuten, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Die geprüften Container könnten hier versiegelt und über den neuen Eisernen Rhein bis auf die Seeschiffe gebracht werden. Damit würde dort ein Flaschenhals verhindert. Folgerichtig wäre auch die Zollabfertigung im neuen Logistik- und Sicherheitszentrum sinnvoll. Darüber hinaus würde dieses Zentrum als Nukleus für weitere Dienstleistungen dienen. Dietzfelbinger: „Das könnte zum Beispiel für eingehende Waren aus dem Agrobusiness-Bereich eine Rolle spielen, wobei Erzeugnisse etwa aus Übersee auf Schadstoffe wie Unkrautvernichtungsmittel geprüft würden.“
Finanziell ließe sich das Projekt nach
Einschätzung der IHK über eine Festpreis-Lösung für Trasse und Zentrum
erreichen. Wenn hierfür die Weichen gestellt würden, könnte –
folgerichtig – die Deutsche Bahn ins Spiel kommen, die dann die
Infrastruktur komplett übernehmen könnte. Was den möglichen Standort mit
entsprechender Anbindung an den Eisernen Rhein im Zuge der A52 angeht,
sei auch von Investoren eine entsprechend große Fläche in Brüggen-Elmpt
im Kreis Viersen ins Gespräch gebracht worden. |
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Fackelzug mit Schweigemarsch gegen Bahnlärm |
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Schweigemarsch-Fackelzug" zu BW Aktuell vom Ostersonntag und
Freiburg/Duisburg -
Gemeinsam veranstalten die Bürgerinitiativen IGEL und |
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Lärmschutzinitiativen am Niederrhein erfolgreich |
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Emmerich/Duisburg, 1. April
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Die
Menschen am Niederrhein, in Städten wie Emmerich und Wesel, haben
allen Grund sich zu freuen. Ihre Proteste gegen die Lärmbelastung
von Kommunen und Bürgern durch den Bau eines weiteren Gleises im
Zuge des Ausbaus des Europäischen Güterverkehrskorridors wurden von
der Bahn erhört.
Wer die "Neue Entwicklung" am
Niederrhein verpasst hat, kann sie unter folgendem Link noch einmal
ansehen.
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/lokalzeit_duisburg.xml Die Bürger konnten durchsetzen, dass schon vor dem Bau des dritten Bahngleises, statt der Standardlösung „Lärmschutzwand“, neue und innovative Lärmschutzmaßnahmen installiert werden. Und das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die Kommunen die Kosten für den Bau von Unter- und Überführungen. Frank Gross, Sprecher von Pro Rheintal, der in den letzten Monaten mehrmals am Niederrhein Vorträge gehalten hat, um die Anliegen der dortigen Bürgerinitiativen und des Lions Clubs Emmerich zu unterstützen, zeigt sich glücklich über diesen Erfolg: „Es beweist, dass alles möglich ist, wenn die Bürgerinitiativen genügend Druck aufbauen und Politiker und Bürger sich nicht hinter Scheinargumenten verstecken, sondern aus vollem Herzen für die Interessen ihrer Stadt oder Region eintreten.“ Gross weiter: „Wir sind auch künftig weiter im Dialog mit der UNESCO und erhoffen uns von dort Unterstützung im Kampf gegen den Bahnlärm. Es kann und darf nicht sein, dass in Deutschlands schönstem Tal, das als Welterbe der Menschheit ausgezeichnet wurde, kein Mensch mehr ruhig übernachten kann. Es ist schon eine Katastrophe, wenn Bürgermeister aus dem Tal sagen, man dürfe nicht so laut über Bahnlärm sprechen, weil sonst keine Touristen mehr kämen.“ Der Pro-Rheintal-Sprecher sieht darin einen „spitzbübischen“ Versuch, die Probleme zu verdecken, anstatt sie konstruktiv zu lösen. Der Bahnlärm selbst sei viel zu laut, um daraus noch ein Geheimnis machen zu können, und wenn hier am Rhein alle an einem Strang ziehen würden, wäre das Bahnlärmproblem schon längst gelöst. Gross verwies darauf, dass aufgrund der erfolgreichen Arbeit von Pro Rheintal die Gemeinden St. Goar, Oberwesel, Bingen, Kaub, St. Goarshausen und Osterspai bis spätestens 2011 sowohl Schienenschallabsorber als auch Niedrigschallschutzwände bekämen. Die Landesregierung forderte er auf, jetzt mit Verkehrsminister Ramsauer das Gespräch zu suchen, um ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen eine konzertierte Aktion zwischen Bund, Land, Kommunen und Bahn auf die Beine zu stellen. Die Vorgehensweise sei folgende: 1. Lärmsituation in allen Kommunen feststellen und beschreiben. 2. Dazu die entsprechenden Lärmschutzlösungen und deren Kosten ermitteln. 3. Klärung der Finanzierung. 4. Planfeststellung und Umsetzung innerhalb von drei Jahren. Groß dazu: „Wir brauchen diese Entscheidung noch vor der Bundesgartenschau in Koblenz 2011, weil wir dann Besuch aus aller Welt erwarten und jedem, der mit dem Bahnlärm konfrontiert wird, sagen können: dieses Problem haben wir inzwischen gelöst. Das ist auch wichtig für Investoren und die ansässige Wirtschaft, die mit einer solchen Perspektive bereits zur Bundesgartenschau anders aufgestellt sein könnte.“
Wer sich über die Methoden und
“Vernetzungen mit Politikern” bei der Bahn noch nicht ganz klar ist,
hier ein weiteres Beispiel wie die Bahn Stuttgart 21 verkaufen will: |
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Bund, Land und DB AG vereinbaren Ausbau des Schienenangebots in NRW |
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Bahngipfel in Düsseldorf:
Düsseldorf/Duisburg, 31. März 2010
- Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, Bundesverkehrsminister Dr.
Peter Ramsauer, der Vorstandsvorsitzende der DB AG Dr. Rüdiger Grube
und NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper haben heute (31. März
2010) bei einem Spitzentreffen in Düsseldorf entscheidende
Weichenstellungen für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) und die Zukunft
des Schienenpersonennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen vorgenommen.
Die Botschaften der unterzeichneten Vereinbarungen lauten:
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Erschütterungen: Bürgerverein Duisburg-Neudorf Petent beim Bundespetitionsausschuss Langsamfahrtstrecke oder Sperrung der Strecke 2321 - Eisenbahnbundesamt untätig |
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Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1 Az PET 1-16-12- 9305 -005967a Az PET 1-16-12- 9305 – 00 9337b Punkt 1: Erschütterungen und bedrohlicher Güterzugbetrieb Forderung:
Es geht um permanent auftretende Schäden an Gebäuden (Dachziegel lösen sich und fallen auf die Straße, regelmäßige Kosten für Dachdecker ca. 1500 Euro alle zwei bis drei Jahre um Sicherheit zu gewähren), Risse im Mauerwerk, Vitrinen und Duschkabinen zersplittern durch schwerste Erschütterungen und speziell im Kreuzungsbereich an der Strecke 2321 in dem Bereich Duisburg-Neudorf Höhe Einmündung Steinbruchstraße Duisburg-Wedau durch oftmalige Vollbremsungen. Leben, Gesundheit und Gebäude sind gefährdet und der Verursacher verschanzt sich hinter Planfestellung und Paragraph 75 Abs 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Punkt 2 Unfallvorsorge Grund: Der Unfall mit Güterzug-Achsbruch in der Nacht zum Dienstag, den 30. Juni 2009, als im toskanischen Urlaubsort Viareggio Flüssiggas-Güterwagen explodierten und die Feuersbrunst reichlich Tote sowie immensen Sachschaden forderte. Auch deshalb hat und wird es in Deutschland Mahnfeuer gegen den Bahnlärm, Erschütterungen und Gefahr durch Unfälle mit Güterzügen geben. D as grundsätzliche Probleme mit Lärm, Erschütterungen und Gesundheitsbelastungen von 16 Millionen an Schienenstrecken der Bahn leben müssenden Bürgern wird demWirtschaftsfaktor ausgeliefert. Die Grundgesetzformulierung zum "Wohl der Allgemeinheit " wird in den oben genannten Belastungen zugunsten des Unternehmens eingestuft. Allein die eklatante Diskrepanz zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung reicht hier, um dem Bürger drastisch vor Augen zu halten, was machbar ist. Solange nicht das Verursacherprinzip wirklich juristische Geltung erhält, bleibt alles wie es ist. Da helfen auch Erhöhungen der Fördergelder des Bundes zur Lärmsanierung nicht wirklich. Als eine "Beinah-Verhöhnung"
muss es gesehen werden, wenn beim passiven Lärmschutz der betroffene
Anwohner von Güterzugstrecken 25 Prozent der Kosten zu tragen hat. Es
findet ja nach Ansicht des Förderers eine Wertsteigerung der Immobilie
statt. Dass dies in 99 Prozent der Fälle lediglich eine
Minimum-Linderung darstellt, ist bei der Politik nicht angekommen.
D ie Lippenbekenntnisse der Lokalpolitiker dem Bürger zur Seite zu stehen sind nett, aber im Bundestag zeigt sich dann, was Fraktions- oder Koalitionszwang in der Realität bedeuten.W enn die Gesetzgebung es vorsieht, dass sich die Bahn AG für ihre Strecken in der Regel auf die Rechtsfolgen einer Planfeststellung (§75 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) berufenkann, weiß der Bürger, was ihm blüht. Und Politiker verschanzen sich gern hinter diesem Verfahren.D en betroffenen Anwohnern solcher Strecken mit Ungetümen, die einige tausend Tonnen Materialien transportieren, geht es heutzutage darum, dass er sich vom Transportmittel Bahn bedroht fühlt.Die Bedingungen in einigen Rheintälern haben zusätzliche "Spannungselemente", die keiner wirklich weiter ausmalen möchte. Fest steht, dass der Güterzugbetrieb den Bürger tatsächlich bedroht. Die Erschütterungen mit bestimmten Geschwindigkeiten haben den Charakter von seismologischen Ereignissen, haben erhebliche Auswirkungen auf Gebäude und Gesundheit. Wenn Dachziegel fallen, Risse in den Mauern festzustellen sind oder Vitrinen brechen sind das keinen Dinge mehr, die man verniedlichen kann. Wer da aus der Politik wie Bundesverkehrsminister die Erwartungshaltung hat, dass der Bürger das Transportmittel Bahn doch bitteschön akzeptieren müsse, der hat keine Ahnung wie der betroffene Bürger empfindet, was er real dauerhaft zu erleiden hat. Klare Aussage hierzu: Wer nicht alles unternimmt, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen und materiellen Schaden vollumfänglich zu schützen, wer der Planfeststellung höhere Priorität einräumt als den Schutz der Bevölkerung, der muss sich Versagen vorwerfen lassen. Dies betrifft Bundespolitiker
sowie die nachrangige Behörde des Bundesverkehrsministeriums
Eisenbahnbundesamt. Sie haben im Sinne der gesundheitlich und materiell
Geschädigten versagt. Und wir sprechen hier nicht von einigen wenigen.
Aussagen von Ministeriums-Angehörigen wie "Wer in die Nähe von
Bahnlinien oder Flughäfen zieht, ist doch selbst schuld, hatte wohl nur
den günstigeren Kauf im Sinn," sagen fast alles.
A uch wenn im Logistikbereich derzeit aufgrund der Weltwirtschaftkrise eine Delleverzeichnen muss, ändert dies nichts an den bestehenden Fakten. Es wird hier nicht der sagenhafte Rettungsschirm für Banken oder die verabschiedeten Konjunkturpakte zitiert, die Geschädigten wollen mit einem Minimum an Einschränkungen (Geschwindigkeitsreduzierung z.B., auch wenn DB-Netz wegen der bundesweiten Vertaktung so etwas grundsätzlich ablehnt) an den Güterzugstrecken eine erträgliche Lebensbedingung, auf jeden Fall aber den Mindestanspruch auf Unversehrtheit und gesundes Leben umgesetzt wissen. Mit freundlichen Grüßen Harald Jeschke Bürgerverein Duisburg-Neudorf e.V. |
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Bahnlärmgegner aus Europa trafen sich in Boppard |
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Boppard/Duisburg, 15. März 2010 -
Führungsspitzen beraten auf Einladung von Pro Rheintal geplanten
Lärmschutzkongress und Schienenlärm-FöderationLärmschützer aus Italien,
der Schweiz und Deutschland trafe sich am Samstag, 13. März, in Boppard
im Hotel Bellevue, um die Lärmbedingungen entlang des geplanten
europäischen Güterverkehrskorridors zu erörtern. Bis 2020 soll sich das
jetzige Verkehrsaufkommen im Rheintal noch einmal verdoppeln, indem noch
mehr Züge auf die Strecke gebracht werden, die nicht nur schwerer und
länger sind, sondern auch in kürzeren Abständen verkehren. Vorrangiges Ziel des heutigen Treffens ist die Vorbereitung dieses internationalen Schienenlärmkongresses im Herbst 2010 sowie die Gründung einer Europäischen Föderation gegen den Bahnlärm. Unterstützung erhalten die Lärmschützer von der Stadt Boppard, die an der Austragung des Lärmkongresses interessiert ist und damit auch als Stammsitz für die ERF (Europäische Schienenlärm-Föderation) infrage kommt. Teilnehmer am heutigen Treffen sind unter anderem Prof. Dirk Windelberg von der Universität Hannover und Sibylla Windelberg, Vorsitzende der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, sowie Daniel Wind, Präsident der Schweizerischen Liga gegen den Lärm, und Dr. Roland Diehl, der für die Bürgerinitiativen MUT und IG BOHR am Oberrhein spricht. Ausrichter ist das Bürgernetzwerk Pro Rheintal. Dessen Sprecher Frank Groß erklärt: "Wir wollen eine starke Lobby gegen den Lärm schaffen, an der sich auch Bundesländer und Kommunen sowie Kreise und Zweckverbände beteiligen, um gemeinsam mit Experten aus den unterschiedlichen Fachgebieten für Transparenz zum Schutz der Bürger und Regionen zu sorgen." Bund und Bahn würden ihre Informationen bisher vor allem von Lobbyisten aus dem Bereich Transportwesen und Logistik erhalten. Diese hätten ein Interesse, die Kosten für die Lärmsanierung möglichst gering zu halten. Wohin das führe, würden Pannen wie bei der Berliner S-Bahn oder die ICE-Ausfälle zeigen. Wie der Pro-Rheintal-Sprecher weiter erläutert, verursachen die im Schnitt 40 Jahre alten Güterwaggons mittlerweile derartig dramatische Lärmpegel, dass immer mehr Bürger eine Klage wegen Körperverletzung erwägen. Der Gesetzgeber habe in Hinsicht auf die durch die Globalisierung zunehmenden Verkehrsströme den Schutz der Menschen vor Lärm zu wenig berücksichtigt. Jetzt büße die Bahn nicht nur ihr Umweltimage ein, sondern werde auch immer weniger wettbewerbsfähig, trotz mehr als 10 Milliarden Euro Zuschuss pro Jahr aus den öffentlichen Kassen. "Deshalb", so fordert Frank Groß von Pro Rheintal weiter, "brauchen wir ein modernes Umweltrecht und eine moderne Bahn, denn die Zeche zahlen im Moment die Bürger mit ihrer Gesundheit und dem Wertverlust ihrer Immobilien." |
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AGUS-Forderungen 2010 |
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Änderung der gesetzlichen Grundlagen
Es wird eine Novellierung der 16.
BimSchV gefordert. Dabei sollte insbesondere langfristig die
Bestandsstrecken den Neubaustrecken gleichgestellt werden, d.h. die
Lärmsanierung sollte auf gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die
Bahnprivilegien müssen abgeschafft (Bahnbonus) und spezielle Regelungen
für die Spitzenbelastungen des nächtlichen Güterzugverkehrs eingeführt
werden. Die berechneten Werte müssen durch Messungen verifiziert werden. Dieser Plan muss die jeweilige Gesamtstrecke umfassen, d.h. insbesondere auch diejenigen Streckenteile, die nicht konkret ausgebaut werden. Maßstab darf nur die beabsichtigte Kapazitätserhöhung der jeweiligen Gesamtstrecke durch Güterverkehr sein. Diese Forderungen werden detailliert begründet. Unterstützung soll durch die Anliegerstädte und Gemeinden insbesondere auch die lokalen und regionalen Parlamente (Gemeinderäte, Kreisräte, Regionalparlament) erfolgen. Ein erster politischer Erfolg der Bürgerinitiativen ist die Aufnahme einiger Forderungen in die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung. Forderung: Wir fordern die bahnunabhängige Prüfung von betrieblichen Maßnahmen, die eine Reduzierung des Lärms für die Anwohner bewirken können. In erster Linie ist eine möglichst weitgehende Verlagerung des nächtlichen Güterzugverkehrs auf Zeiten während des Tages zu nennen. Aber auch Geschwindigkeitsreduktionen und weitere betrieblich sinnvolle Maßnahmen sind in die Prüfung einzubeziehen. Begründung: Bisher gibt es für die Bahnbetreiber keinerlei Anlass, den Aspekt des Lärmschutzes bei der Betriebsplanung zu berücksichtigen. Es ist daher anzunehmen, dass vorhandene Spielräume für eine bessere betriebliche Gestaltung nicht genutzt werden. Bei der Planung des Betriebsablaufs dürfen nicht nur rein wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, sondern auch die Aspekte des Lärmschutzes. Eine wichtige Unterstützung dieses Aspektes wäre auch die Einführung lärmabhängiger und tageszeitabhängiger Trassengebühren (d.h. es müsste nachts teurer sein als am Tage.)
Erschütterungsschutz gefordert Wir fordern eine bahnunabhängige Prüfung des Streckenzustandes mit dem Ziel, bauliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die eine Lärmreduzierung bewirken. Begründung: Viele Streckenabschnitte sind baulich veraltet. Der schwere Güterzugverkehr beansprucht die Strecken besonders stark, so gibt es z.B. keinerlei Erschütterungsschutz. Die alten Stahlbrücken sind außerordentlich lästige zusätzliche Lärmquellen. Der Oberbau ist alt. Eine Überprüfung von Verbesserungsmöglichkeiten ist unerlässlich. Wir verweisen auf entsprechende Überprüfungsaktionen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Forderung: Derzeit erstellen die Gemeinden im Zuge der Umsetzung der EU-Lärmumgebungsrichtlinie Lärmaktionspläne. Sie basieren bei den Bahnlinien auf Lärmkartierungen des Eisenbahnbundesamtes. Es muss eine Lärmkartierung sämtlicher Güterzugstrecken in Ballungsräumen erstellt werden. Begründung Die dem Entwurf zu Grunde liegende strategische Lärmkartierung basiert auf den Vorgaben der EU-Richtlinie Stufe 1. Bahnlinien sind eine der Hauptlärmquellen in großen Teilen von Stadtgebieten. Eine Nichtberücksichtigung führt dazu, dass der Lärmaktionsplan von vornherein lückenhaft ist und somit keine Grundlage für einen vernünftigen Aktionsplan
sein kann.
unserer Sicht nicht stichhaltig. Sie basiert darauf, dass die Zahl von 60.000 Zügen pro Jahr, die für eine Kartierung nach Stufe1 der Richtlinie erforderlich sind, angeblich nicht erreicht wird. Die genannten Zahlen stammen von der DB-Netz AG. Es ist unklar, auf welcher Grundlage diese Zahlen zustande gekommen sind. Die DB- Netz AG ist aufgrund ihrer Interessenlage an möglichst niedrigen Zahlen interessiert. Diese Zahlen müssten also durch eine bahnunabhängige Instanz verifiziert werden.
Davon unabhängig ist festzuhalten, dass die Kartierung der Bahnstrecke in der 2. Stufe bis zum 30.Juni 2012 gemäß Richtlinie ohnehin erfolgen muss. Die EU macht lediglich Mindestvorgaben, die Gemeinden sollten im Interesse der Bürger darüber hinaus gehen. Die Richtlinie schreibt auch nicht vor, dass die Kartierung durch das EBA erfolgen muss. Sie
könnte z.B. auch durch ein entsprechend
qualifiziertes Fachbüro erfolgen. dürften sich in Grenzen halten, da die Kartierung über entsprechende Computerprogramme erfolgt, welche lediglich mit den entsprechenden Eingangsdaten zu versorgen sind. Die Stadt könnte sogar versuchen, diese Kosten dem EBA in Rechnung zu stellen, da es gut begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Mindestgrenze von 60.000 Zügen/pro Jahr überschritten ist und dadurch das EBA zur Kartierung verpflichtet ist. Wir plädieren dafür, den Lärmaktionsplan nicht in Einzelschritten durchzuführen, sondern soweit wie möglich und von vornherein als vollständigen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Es ist normalerweise wirtschaftlich günstiger und je früher die Maßnahmen in Angriff genommen werden, umso mehr haben die Bürger davon. Im Jahre 2012 wäre dann lediglich eine Fortschreibung erforderlich.
„Kampf“ an der Quelle Forderung: Das wirkungsvollste Mittel, um spürbare Verbesserungen zu erreichen, ist, alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um beim Bahnbetrieb möglichst wenig Lärm entstehen zu lassen. Wir fordern daher, das rollende Material und die Bahnanlagen so auszustatten, dass nach dem Stand der Technik so wenig Lärm wie möglich emittiert wird. Dazu sind entsprechend gesetzliche Vorgaben zu machen und zwar sowohl für die Neubeschaffung als auch für die Umrüstung veralteten Materials. Auch marktwirtschaftliche Anreize sind gezielt anzuwenden. Insbesondere folgende Einzelmaßnahmen halten wir für erforderlich: - Umrüstung der Güterwagen mit veralteten Graugussbremsen auf Kunststoff- Verbundsohle - Lärm- und tageszeitabhängige Trassengebühren
- Reduktion von Lärmemissionen bei
Bauarbeiten/Instandsetzungsarbeiten Begründung: Bisher haben die Lärmemissionen insbesondere des rollenden Materials kaum eine Rolle gespielt, da die gesetzlichen Vorgaben völlig unzureichend waren im Unterschied zu anderen Verkehrslärmquellen. Von allen Verkehrsarten hat die Bahn das größte Potenzial für die Reduktion von Lärmemissionen. Nach dem Stand der Technik wären erhebliche Verbesserungen möglich. So würde z.B. die Umrüstung aller Güterwagen mit veralteten Bremsen auf die K-Sohle eine Verbesserung von bis zu 10 db(A) bringen. Es ist völlig unverständlich, warum bei der Bahn immer noch Technik des 19. Jahrhunderts eingesetzt wird. Eine überschlägige Rechnung zeigt, dass die Umrüstung sämtlicher deutscher Güterwagen ca. 600 Mio € kosten würde. Angesichts der Gewinne der Bahn AG in Milliardenhöhe ist dies ein vertretbarer Betrag, zumal das Nutzen/Kosten- Verhältnis sehr hoch ist, wenn man berücksichtigt, dass davon alle Bahnanlieger von unvertretbar hohem Lärm entlastet würden. Allein die Einsparungen bei den Gesundheitsfolgekosten dürften den Investitionsbetrag beträchtlich übersteigen. Ein erheblicher Fortschritt wären auch lärm- und tageszeitabhängige Trassengebühren. Diese Maßnahme wäre sogar kostenneutral umsetzbar. Bei den Flughäfen wird dieses Mittel schon seit langem mit großem Erfolg eingesetzt. Die Einführung dieses wirkungsvollen marktwirtschaftlichen Instruments für den Bahnbetrieb ist ohne größeren Aufwand sehr leicht möglich, da es bereits ein ausgeklügeltes Trassenpreissystem gibt, welches lediglich angepasst werden müsste, d.h. die nötige Infrastruktur steht bereits zur Verfügung. Damit wären auch die ausländischen Waggons mit einbezogen. |
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Lärm - Erschütterungen - Hilferufe |
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Kommentar
Liebe Mitglieder einer BI gegen Bahnlärm, Wir wohnen direkt hinter dem Bahnhof in Schallstadt, und alles was von Euch an Lärm beschrieben wurde, wir können ein Lied davon singen! Zu allem Überfluss hat unser Haus nun auch noch einen Riss . Ein zu Rate gezogener Statiker hat unsere Befürchtung bestätigt: der Riss ist den Erschütterungen bzw. Schwingungen durch den extremen Bahnverkehr zuzuschreiben. Er weitet sich stetig weiter aus, und eine Unterfangung unseres Hauses sei unabdingbar und sollte so schnell als möglich ausgeführt werden. Wir wollen uns an den Verursacher des Schadens wenden – die DB AG. Wer hat damit schon Erfahrungen gesammelt ? – oder gibt es Initiativen denen wir uns anschließen könnten?- oder gibt es andere Betroffene wie uns die sich zusammenschließen möchten? Und kann Jemand einen Anwalt empfehlen , der Biß hat und unsere Schadenersatzforderung durchsetzen kann und will? Wir würden uns sehr freuen wenn ein zahlreiches Echo von Euch kommen würde, egal an welcher Strecke Ihr „Betroffene“ seid . Mit lärmgeplagten Grüßen aus dem Badenerland Uwe und Claudia Buchner Ein Beispiel
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Lärmsanierung in
Duisburg-Neudorf ausgeweitet Bürgerverein Neudorf erhielt vom Bundestag und dem Bundesverkehrsministerium konkrete Angaben zur Lärmsanierung |
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Januar 2010 - Zur ersten Veröffentlichung im Juli
2009 zur Umsetzung ist es jetzt nach Intervenierung beim
Eisenbahnbundesamt und DBProjektbau Gutachterteam gelungen, weitere
335 Meter Lärmschutzwand zu erhalten - zuvor 1,565 Kilometer, nun
1,9 Kilometer Gesamtlänge. |